3M Verkehrssicherheit Retroreflektierende Fahrzeug-Markierung und -Werbung Der Sicherheit verpflichtet
Retroreflektierende Fahrzeug-Markierung Lkw früher erkennen: Weniger Unfälle, sinkende Kosten Etwa ein Drittel aller Lkw-Unfälle ereignet sich bei ungünstigen Witterungsbedingungen, Dämmerung und Dunkelheit. Zugleich haben diese Unfälle meist schwerere Folgen als Zusammenstöße bei Tageslicht. Wesentliche Ursache für deren hohe Zahl ist die schlechte Sichtbarkeit von Lkw und Lkw-Anhängern. Nachfolgende Fahrzeuge erkennen einen vorausfahrenden Lkw deshalb zu spät oder gar nicht und fahren seitlich bzw.
Warum markieren? ■ ■ ■ ■ ■ ■ ■ ■ Verbesserte Sichtbarkeit des Fahrzeugs, verbesserte Einschätzung von Abstand und Geschwindigkeit, preiswerte Maßnahme für mehr Eigensicherung, auch für stehende Fahrzeuge, verringertes Ausfallpotenzial durch mögliche Unfälle, Nachrüstung im Sinne der neuen Vorschrift, Voraussetzung für reflektierende Fahrzeugwerbung, optische Aufwertung des Fahrzeugs, Image-Gewinn für’s Unternehmen.
Produkteigenschaften: Mikroprismatische Folien mit hohem Reflexionswert, Sichtbarkeit auch aus spitzem Winkel, Retroreflexion sogar bei Nässe, einfache Anbringung durch selbstklebendes Rollenmaterial, ■ gute Integration in die Fahrzeuggestaltung, ■ ■ ■ ■ * Bei der Auswahl der Reinigungsmethode ist darauf zu achten, dass keine mechanischen oder chemischen Reinigungsmittel die Folienoberfläche angreifen können. Zudem sollte eine starke Beanspruchung durch Hochdruckreiniger vermieden werden.
Anbau reflektierender Markierung verpflichtend • bei neuen Typgenehmigungen gemäß EN ECE R 48 gemäß R 2007/35/EG ab 10.10.2007 ab 10.07.2008 • für alle Neuzulassungen gemäß R 2007/35/EG ab 10.07.2011 erlaubt M Kraftfahrzeuge zur Personenbeförderung mit mindestens 4 Rädern sowie Kraftfahrzeuge zur Personenbeförderung mit drei Rädern und einem Höchstgewicht über 1 t. M1 Fahrzeuge zur Personenbeförderung mit höchstens 8 Sitzplätzen außer dem Fahrersitz.
Retroreflektierende Werbung Retroreflektierende Werbung ist nach StVZO § 53 (10) in Verbindung mit der Konturmarkierung auch aus andersfarbigen retroreflektierenden Materialien auf den Seitenflächen der Fahrzeuge zulässig. ■ ausschließlich innerhalb einer Konturmarkierung, ■ vollflächig mit schwach retroreflektierendem Material der Klasse E gemäß UN ECE R 104. 3M Produkte für retroreflektierende Werbung gemäß UN ECE R 104 3M™ Scotchlite™ Reflektierende Folien Serie 580 E ■ für permanente Verklebung.