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Eingeschränkte Herstellergarantie
1. Geltungsbereich der Garantie
1.1 Acer räumt Ihnen mit dieser Garantieerklärung bestimmte, nach Art und Inhalt begrenzte (siehe „Ausschlüsse“ und „Einschränkungen“)
Rechte ein. Bitte lesen Sie dieses Dokument sorgfältig durch. Durch die Ausübung von aus dieser Garantie abgeleiteten Rechten erklären
Sie konkludent, dass Sie deren Bedingungen verstanden und akzeptiert haben. Ihre gesetzlichen Rechte (Gewährleistung) gegenüber der
Partei, von der Sie dieses Acer Produkt unmittelbar erworben haben, bestehen, ohne durch diese Garantie berührt zu werden, neben und
unabhängig von dieser Garantie.
Die Verbraucher haben gesetzliche Rechte im Rahmen der geltenden innerstaatlichen Rechtsvorschriften über den Verbrauchsgüterkauf
und diese Garantie wird geltendes Recht nicht ausschließen, begrenzen oder aussetzen. Zum Beispiel haben die Verbraucher ab Kaufdatum
(Neugerät) eine wenigstens 24 Monate geltende Gewährleistung - unabhängig davon, was auf Garantiekarten oder anderen Materialien
aufgeführt wird.
1.2 Acer garantiert, dass jedes Gerät (im weiteren als „System“ bezeichnet), das in einem Land des Europäischen Wirtschaftsraums und
der Schweiz (das „Einzugsgebiet”) erstmalig von einem Händler an einen Endverbraucher verkauft wurde, bei normaler Verwendung
für die Dauer der auf der mit Ihrem System mitgelieferten Garantie-Karte („Garantiekarte“) vermerkten Frist frei von Material- und
Verarbeitungsfehlern ist. Als „System“ gilt hier lhr fabrikneues Acer-Produkt, zuzüglich aller Acer-Originalbauteile und Komponenten
(sofern diese zum Kaufzeitpunkt als „Optionen” und/oder „Zubehör“ angeboten worden waren und bereits im Zusammenhang mit dem Kauf
Ihres Acer-Produkts installiert worden waren).
Es obliegt der Verantwortung des Kunden, die Annahme des Acer Produkts zu verweigern, wenn es sich um Neuware handelt und das
Acer Garantiesiegel geöffnet wurde. Es muss dann umgehend der Verkäufer informiert werden. Wenn Sie ein Acer Produkt mit geöffneten
Garantiesiegel annehmen, akzeptieren Sie (als Kunde) die (eingeschränkten) Garantieansprüche eines solches Gerätes gegenüber den
Standardbedingungen die beim Kauf eines neuen Acer Produktes gelten.
1.3 Software, die mit Ihrem System mitgeliefert wird, einschließlich des Betriebssystems, fällt nicht in den sachlichen Geltungsbereich
dieser Garantie. Acer garantiert nicht, dass diese Software ohne Unterbrechungen oder fehlerfrei funktioniert oder Ihren Anforderungen
genügt.
1.4 Im Garantiefall repariert oder ersetzt Acer nach billigem Ermessen schadhafte von dieser Garantie gedeckte Systeme oder deren
Teile durch neue oder neuwertige Teile oder Systeme. Sollte Acer neuwertige Teile oder Systeme verwenden, so handelt es sich dabei um
generalüberholte original Acer Produkte, deren Leistungsmerkmale denen fabrikneuer Produkte gleichkommen. Alle ausgetauschten Teile
und Systeme, die im Rahmen dieser eingeschränkten Garantie ersetzt werden, gehen in das Eigentum von Acer über.
1.5 Die Garantiefrist beginnt mit dem Zeitpunkt des Kaufs. Ihre Rechnung (Kassenzettel), mit dem Kaufdatum des Systems ist Ihr Kaufbeleg.
1.6 Soweit sprachliche Aspekte für den Garantieservice relevant sind (z.B. Tastaturen, Software), ist die primäre Landessprache des
jeweiligen Landes maßgeblich, in dem der Garantieservice in Anspruch genommen wird. Falls dies Ihren Ansprüchen nicht genügt, bleibt es
Ihnen unbenommen, sich an den Acer Kundendienst in jenem Land zu wenden, in dem Sie Ihr Acer Produkt gekauft haben.
2. Ausschlüsse und Einschränkungen
Diese Garantie unterliegt folgenden Ausschlüssen und Einschränkungen
2.1 Ausschlüsse
Diese eingeschränkte Garantie erstreckt sich nicht auf:
2.1.1 Produkte, die nicht von oder für Acer hergestellt wurden oder die ursprünglich in einem Land außerhalb des Einzugsgebiets dieser
Garantie an einen Endabnehmer verkauft wurden.
2.1.2 Produkte, die durch folgende Handlungen beschädigt oder funktionsunfähig gemacht wurden:
2.1.2.1 zweckentfremdete Verwendung des Produkts, einschließlich aber nicht beschränkt auf Nichtbeachtung der mit dem System
gelieferten Benutzeranleitung oder anderer Missbrauch oder Vernachlässigung des Systems;
2.1.2.2 Veränderung des Systems, etwa durch Verwendung oder Einbau von Bestandteilen, die nicht von Acer hergestellt und/oder verkauft
wurden;
2.1.2.3 Service oder Reparatur durch unautorisierte Dritte, d.h. nicht von Acer oder Acer-Vertragswerkstätten;
2.1.2.4 unsachgemäßer Transport oder Verpackung bei Rücksendung des Systems an Acer oder eine Vertragswerkstätte; oder
2.1.2.5 unsachgemäße Installation von Produkten von Drittanbietern (z.B. Speicherkarten).
2.1.3 Verlust oder Beschädigung von Programmen, Daten oder Wechselspeichermedien (ausgenommen in Fällen der Produzentenhaftung
entsprechend der Produkthaftungsgesetzgebung die jeweils auf den vom Endverbraucher erlittenen Schaden Anwendung findet). Sie sind
für das Abspeichern (Backup) von Programmen, Daten und/oder für Wechselspeichermedien verantwortlich. Wie bereits erwähnt, behält
Acer es sich vor, zur Reparatur eingesandte Systeme durch neue oder generalüberholte Produkte von wenigstens vergleichbarer Qualität
und Leistungsfähigkeit zu ersetzen, wodurch alle von Ihnen auf Ihrem Originalsystem gespeicherten Daten für Sie auf Dauer unzugänglich
werden können.
2.1.4 Verbrauchsmaterialien, d.h. Teile, die bei der normalen Nutzung des Systems regelmäßig ausgetauscht werden müssen.
2.1.5 Geringfügige Mängel bei LC-Displays, die in Geräten auftreten, die mit LC-Display-Technologie ausgestattet sind, vorausgesetzt, dass
nicht mehr als vier (4) Pixelfehler pro Million Bildpunkte auf einem Display auftreten und vorausgesetzt, dass man bei einer Aufteilung des
Displays in neun (9) gleich große rechteckige Felder nur einen Pixelfehler im mittleren Feld des Displays antrifft.
2.2 Einschränkung und Ausschluss der Gewährleistung
2.2.1 Andere als die hier ausdrücklich eingeräumten Rechte können aus dieser Garantie nicht abgeleitet werden. Dies gilt insbesondere für
alle sonstigen ausdrücklichen oder stillschweigenden Garantien für die Acer jegliche Haftung ablehnt. Dazu gehören u.a. stillschweigende
Garantien für die Verkehrsfähigkeit oder Eignung für einen bestimmten Zweck.
2.2.2 In keinem Fall haftet Acer für Schäden aus Zufall oder für Mangelfolgeschäden,entgangenen Gewinn oder Verlust von
Erwerbsmöglichkeiten, Daten oder Nutzungsmöglichkeiten, unabhängig davon, ob sich solche Ansprüche auf vertragliche Ansprüche
oder unerlaubte Handlungen gründen oder diese sich auf Zusicherungen stützen, die im Zusammenhang mit der Verwendung des Systems
stehen oder dessen Leistungsfähigkeit betreffen, oder sich auf die von Acer gelieferte Software beziehen, unabhängig davon, ob diese
vorinstalliert ist oder dem Produkt beiliegt. Dieser Haftungsausschluss gilt selbst dann, wenn Acer auf die Möglichkeit solcher Schäden
hingewiesen worden sein sollte.