Operation Manual

DOC14-03-2014
Original Betriebsanleitung ave. Xtreme 2014 (V 1.1)
HALTBARKEITSGARANTIE gegenüber dem Verbraucher (ab 01-2014)
(Parallel zur gesetzlichen Sachmängelhaftung unter Anrechnung der 24-monatigen Frist für Sachmängel)
Der Hersteller PANTHER International garantiert dem (Erst-) Käufer von ave. Hybrid Bikes Ersatz oder
Nachbesserung unter folgenden Bedingungen:
Fahrradrahmen: 5 Jahre ab Verkaufsdatum für Neufahrzeuge
Bruch oder Anriss an den Rohren oder Verbindungsstellen am Fahrradrahmen;
Geradheit und richtige Spureinstellung des Fahrradrahmens.
Fahrradgabel:*
)
2 Jahre ab Verkaufsdatum für Neufahrzeuge
Bruch oder Anriss an den Rohren oder Verbindungsstellen der Fahrradgabel;
Geradheit und richtige Spureinstellung der Fahrradgabel
Akku: 1 Jahr ab Verkaufsdatum für Neufahrzeuge
Der Lithium-Ionen Akku ist ein Gerät, welches eine kalendarische Alterung hat. Die
Haltbarkeitsgarantie gilt somit für Fehler an der Akku-Elektronik, Verbindungsstellen
zwischen den Zellen, Anzeigegeräte, Stecker und Ladegerät, sofern keine
unsachgemäße Handhabung Ursache für den Defekt ist und unsere Ladevorschrift
eingehalten wurde.
Lenker: 2 Jahre ab Verkaufsdatum für Neufahrzeuge
Bruch oder Anriss des Lenkerrohres
Lenkervorbau: 2 Jahre ab Verkaufsdatum für Neufahrzeuge
Bruch oder Anriss des Lenkervorbaus
Alle Ansprüche an diese Haltbarkeitsgarantie müssen durch einen autorisierten Fachhändler gestellt und
der Verkaufsbeleg muss mit der Garantieanfrage vorgelegt werden.
Wichtig: Werden bauartbedingt geschlossene Komponenten geöffnet oder Siegel gebrochen, erlöschen die
Ersatzansprüche. Die Garantie ist nicht übertragbar.
Nicht ersetzt werden Schäden die auf unsachgemäßen Gebrauch/Missbrauch, kommerziellen Einsatz oder
Unfälle zurückgehen!
Die Abwicklung der Hersteller Garantie/Gewährleistung erfolgt mit PANTHER International GmbH
Serviceschein bei dem Händler, bei dem das ave. Hybrid Bike gekauft wurde, für Komponenten auch direkt
über die Servicestelle des Originalherstellers.
*
)
Beachten Sie, dass Fahrradgabeln komplex aufgebaut sind und eine Reihe von Verschleißteilen enthalten, die nicht unter die
Haltbarkeitsgarantie fallen.
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Mögliche Fälle unsachgemäßen Gebrauch/ Missbrauchs (Beispiele nicht erschöpfend)
1. Jede vorsätzliche Veränderung/Manipulation der eBike Grundkonfiguration (Bosch/OEM), mit dem Ziel die
gesetzlich vorgegebenen Pedelec Leistungsgrenzen zu verschieben u.a. Eingriffe in Übersetzungsverhältnisse,
Radgrößen, Sensoren, Motorschaltkreise, Batterie, Bordcomputer
2. Kombination der Bosch Komponenten mit anderen nicht zugelassenen Komponenten, um deren Funktion/
Wirkung zu ändern/stören
3. Reduzieren von (Bosch) Systemkomponenten u.a. Schutzeinrichtungen, Sensoren, Regelkreise, um Polaritäten
ändern, Bus Signalisierung auslesen/emulieren
4. Einsatz des Systems außerhalb vorgegebener Betriebsparameter z.B. Überhitzen, starke mechanische Schocks,
unter Wasser tauchen, chemisch aggressive Stoffe einbringen
5. Unsachgemäßer Transport z.B. Rad mit Batterie u. Bordcomputer auf offenen Wagen bei hohen Wind u. Wasser-
druck, Salzen, Temperaturen
6. Vorsätzliche oder grobfahrlässige Veränderungen notwendiger Anzugsmomente von Komponenten, insb. Motor
7. Umbau- und Tuning-Maßnahmen, einschl. Softwaremanipulation sowie Einsatz in Wettrennen