Operation Manual

DOC14-03-2014
Original Betriebsanleitung ave. Xtreme 2014 (V 1.1)
8. Schutz- und Sicherungseinrichtung
Zu den Schutzeinrichtungen gehören im Wesentlichen alle Teile und Komponenten, die geeignet sind
körperliche Nachteile oder Schäden während der Verwendung des Fahrzeuges zu vermeiden sowie
Manipulation und Wegnahme des Bikes bzw. von Bike Teilen zu verhindern. Ebenfalls dazu gezählt wird
Zubehör für den unmittelbaren Körperschutz, wie Fahrradhelm und Gelenkbinden für Arme und Beine.
Ihr XH Pedelec hat einige Sicherungseinrichtungen (siehe auch Teil I Kap. 6 „sichern“) für die Komponenten
Akku, Motor und Bordcomputer. Der Akku ist durch ein Schloss in der Rahmenhalterung fixiert (Schlüssel
abziehen), der Motor durch eine nach innen verlegte Verschraubung, die bei gewaltsamen Öffnen ihre
Funktion verliert, der Bordcomputer über einen Schraubstift im Halter, der ihn gegen einfaches Entwenden
absichert, ansonsten ist der Computer beim Parken oder Abstellen des Bikes mitzunehmen („elek-
tronischer Schlüssel“).
Mit einem zusätzlichen Kabel- oder Bügelschloss kann der Bike Rahmen an Ständer oder Wand fixiert
werden. Wenn Sie Gepäcktaschen oder Zusatzeinrichtungen am Bike einsetzen, sind Sie für deren
Sicherung selbst verantwortlich.
Zum Parken oder Abstellen haben die XH hardtail Modelle einen Seitenständer am Hinterbau, der
das Bike vor Umfallen sichert. Der Seitenständer ist mit einem Klappmechanismus versehen, der
den Ausleger während der Fahrt sicher am Bike hält. Beim Abstellen sollte der Ausleger senkrecht
zum Bike und auf festen Untergrund stehen. Vor jeder Weiterfahrt muss der Ausleger bzw. Ständer
voll zurück geklappt werden. Ein Losfahren mit Ständer oder nicht gerastetem Ausleger kann zu
Stürzen und Verletzungen führen.
Der Schutz des Körpers auf dem offenen Bike „ohne Knautschzone“ ist am besten durch das Tragen
eines Helms gewährleistet. Denn Kopfverletzungen bei Stürzen oder einem Unfall können so
schwerwiegend sein, dass sie tödlich enden. Der Fahrradhelm sollte mindestens der Prüfnorm DIN
EN 1078 entsprechen. In Deutschland ist zwar das Tragen eines Helms am Fahrrad oder Pedelec
nicht zwingend vorgeschrieben, für Mountain Bike Fahrten aber unerlässlich. Im Fall eines Unfalls
mit Körperschaden würde ein fehlender Helm von Versicherung und Gericht als mangelnde
Vorkehrung für sicheres Fahren gewertet.
Fahrradhelm Beispiele: GIRO MET
Für Fahrten ins Gelände mit erhöhter Sturzgefahr ist es ratsam, auch die Arm- und Beingelenke mit
geeigneten Bändern oder Schalen zu schützen. Gelenkverletzungen bestimmen häufig die Schwere
eines Unfalls. Schutzvorkehrungen können hier langwierige Behandlungen ersparen.
Ein weiteres Fahrrisiko ist der plötzliche Ausfall oder die Einschränkung der Sicht. Schon wenige
Momente schlechter Sicht oder Unachtsamkeit während der Fahrt können dazu führen, dass die
Beherrschung über das Bike verloren geht. Deshalb wird empfohlen, während der Fahrt eine
geeignete Schutzbrille zu tragen.
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