Certifications 2

EG-Sicherheitsdatenblatt
gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006
AVERY ETIKETTENLÖSER 150ML
Druckdatum: 25.04.2016 Seite 4 von 12
ABSCHNITT 7: Handhabung und Lagerung
7.1. Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung
Nicht durchstechen oder verbrennen, auch nicht nach Gebrauch. Bei offenem Umgang sind Vorrichtungen mit
lokaler Absaugung zu verwenden. Gas/Rauch/Dampf/Aerosol nicht einatmen.
Hinweise zum sicheren Umgang
Nicht gegen Flammen oder glühende Gegenstände sprühen. Vor Sonnenbestrahlung schützen. Nicht
Temperaturen über 50 °C/122 °F aussetzen. Von Zündquellen fernhalten - Nicht rauchen. Maßnahmen gegen
elektrostatische Aufladungen treffen. Dämpfe können mit Luft explosionsfähige Gemische bilden.
Hinweise zum Brand- und Explosionsschutz
Erhitzen führt zu Druckerhöhung und Berstgefahr.
Weitere Angaben zur Handhabung
7.2. Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten
Behälter dicht geschlossen halten. Behälter an einem kühlen, gut gelüfteten Ort aufbewahren. Von Hitze,
heißen Oberflächen, Funken, offenen Flammen sowie anderen Zündquellenarten fernhalten. Nicht rauchen.
Anforderungen an Lagerräume und Behälter
Nicht zusammen lagern mit: Oxidationsmittel. Pyrophore oder selbsterhitzungsfähige Gefahrstoffe.
Zusammenlagerungshinweise
Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten.
Weitere Angaben zu den Lagerbedingungen
2B (Aerosolpackungen und Feuerzeuge)
Lagerklasse nach TRGS 510:
7.3. Spezifische Endanwendungen
Vorbereitungs- und Reinigungsprodukte
ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstungen
8.1. Zu überwachende Parameter
Arbeitsplatzgrenzwerte (TRGS 900)
Spitzenbegr.F/m³mg/m³ppmBezeichnungCAS-Nr. Art
4(II)200Cyclohexan110-82-7 700
2(II)5000Kohlenstoffdioxid124-38-9 9100
2(II)
Kohlenwasserstoffgemische, Fraktionen
(RCP-Gruppe): C5-C8 Aliphaten
- 1500
2(II)200Propan-2-ol67-63-0 500
8(II)50n-Hexan110-54-3 180
Biologische Grenzwerte (TRGS 903)
Proben.-
Zeitpunkt
Parameter Grenzwert Unters.- materialBezeichnungCAS-Nr.
110-82-7 Cyclohexan U150 mg/g c,b
1,2-Cyclohexandiol
(nach Hydrolyse) (in
Kreatinin)
110-54-3 Hexan (n-Hexan) U5 mg/l b
2,5-Hexandion plus
4,5-Dihydroxy-2-hexano
n (nach Hydrolyse)
67-63-0 Propan-2-ol B25 mg/l bAceton
Revisions-Nr.: 2,1 - Ersetzt die Version: 2 Überarbeitet am: 25.04.2016 D - DE