Certifications 2

EG-Sicherheitsdatenblatt
gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006
AVERY ETIKETTENLÖSER 150ML
Druckdatum: 25.04.2016 Seite 5 von 12
DNEL-/DMEL-Werte
CAS-Nr. Bezeichnung
DNEL Typ Expositionsweg Wirkung Wert
Kohlenwasserstoffe, C6-C7, n-Alkane,Isoalkane, Cyclene, < 5% n-Hexan
Arbeitnehmer DNEL, langzeitig dermal systemisch 773 mg/kg KG/d
Arbeitnehmer DNEL, langzeitig inhalativ systemisch 2035 mg/m³
Verbraucher DNEL, langzeitig dermal systemisch 699 mg/kg KG/d
Verbraucher DNEL, langzeitig inhalativ systemisch 608 mg/m³
Verbraucher DNEL, langzeitig oral systemisch 699 mg/kg KG/d
8.2. Begrenzung und Überwachung der Exposition
Wenn eine lokale Absaugung nicht möglich oder unzureichend ist, sollte nach Möglichkeit eine gute Belüftung
des Arbeitsbereiches sichergestellt werden. Gas/Rauch/Dampf/Aerosol nicht einatmen.
Geeignete technische Steuerungseinrichtungen
Beschmutzte, getränkte Kleidung sofort ausziehen. Hautschutzplan erstellen und beachten! Vor den Pausen
und bei Arbeitsende Hände und Gesicht gründlich waschen, ggf. duschen. Bei der Arbeit nicht essen und
trinken.
Schutz- und Hygienemaßnahmen
Augenschutz/Gesichtsschutz tragen. Geeigneter Augenschutz: Korbbrille. DIN EN 166
Augen-/Gesichtsschutz
Beim Umgang mit chemischen Arbeitsstoffen dürfen nur Chemikalienschutzhandschuhe mit CE -Kennzeichen
inklusive vierstelliger Prüfnummer getragen werden. Chemikalienschutzhandschuhe sind in ihrer Ausführung in
Abhängigkeit von Gefahrstoffkonzentration und -menge arbeitsplatzspezifisch auszuwählen.
Geeignetes Material: NBR (Nitrilkautschuk) (0,4 mm), FKM (Fluorkautschuk) (0,7 mm), Durchdringungszeit
(maximale Tragedauer):>480 min
Es wird empfohlen, die Chemikalienbeständigkeit der oben genannten Schutzhandschuhe für spezielle
Anwendungen mit dem Handschuhhersteller abzuklären.
Handschutz
Antistatische Schuhe und Arbeitskleidung tragen.
Körperschutz
Bei unzureichender Belüftung Atemschutz tragen. Geeignetes Atemschutzgerät: Kombinationsfiltergerät (EN
14387) A-P2
Atemschutz
klar
flüssig
Aggregatzustand:
Farbe:
9.1. Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften
ABSCHNITT 9: Physikalische und chemische Eigenschaften
nach: Zitrone
Geruch:
Prüfnorm
pH-Wert:
nicht anwendbar
Zustandsänderungen
nicht anwendbar
Schmelzpunkt:
Revisions-Nr.: 2,1 - Ersetzt die Version: 2 Überarbeitet am: 25.04.2016 D - DE