Certifications 2

EG-Sicherheitsdatenblatt
gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006
AVERY ETIKETTENLÖSER 150ML
Druckdatum: 25.04.2016 Seite 9 von 12
BCF
QuelleSpeziesBCFBezeichnungCAS-Nr.
110-54-3 n-Hexan 501,187 Pimephales promelas ECHA
110-82-7 Cyclohexan 242 ECHA
Das Produkt wurde nicht geprüft.
12.4. Mobilität im Boden
12.5. Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
Das Produkt wurde nicht geprüft.
Es liegen keine Informationen vor.
12.6. Andere schädliche Wirkungen
Nicht in die Kanalisation oder Gewässer gelangen lassen. Nicht in den Untergrund/Erdreich gelangen lassen.
Weitere Hinweise
ABSCHNITT 13: Hinweise zur Entsorgung
13.1. Verfahren der Abfallbehandlung
Empfehlung
Nicht in die Kanalisation oder Gewässer gelangen lassen. Nicht in den Untergrund/Erdreich gelangen lassen.
Entsorgung gemäß den behördlichen Vorschriften.
Abfallschlüssel Produkt
160504
Abfälle, die nicht anderswo im Verzeichnis aufgeführt sind; Gase in Druckbehältern und gebrauchte
Chemikalien; gefährliche Stoffe enthaltende Gase in Druckbehältern (einschließlich Halonen)
Als gefährlicher Abfall eingestuft.
Nicht kontaminierte und restentleerte Verpackungen können einer Wiederverwertung zugeführt werden .
Kontaminierte Verpackungen sind wie der Stoff zu behandeln.
Entsorgung ungereinigter Verpackung und empfohlene Reinigungsmittel
ABSCHNITT 14: Angaben zum Transport
Landtransport (ADR/RID)
14.1. UN-Nummer:
UN 1950
DRUCKGASPACKUNGEN
14.2. Ordnungsgemäße
UN-Versandbezeichnung:
2
14.3. Transportgefahrenklassen:
14.4. Verpackungsgruppe:
-
Gefahrzettel:
2.1
Klassifizierungscode:
5F
Sondervorschriften:
190 327 344 625
Begrenzte Menge (LQ):
1 L
Freigestellte Menge:
E0
Beförderungskategorie:
2
Tunnelbeschränkungscode:
D
Binnenschiffstransport (ADN)
14.1. UN-Nummer:
UN 1950
14.2. Ordnungsgemäße
UN-Versandbezeichnung:
DRUCKGASPACKUNGEN
Revisions-Nr.: 2,1 - Ersetzt die Version: 2 Überarbeitet am: 25.04.2016 D - DE