Safety Data Sheet

EG-Sicherheitsdatenblatt gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006
Robert Bosch Power Tools GmbH
Überarbeitet am: 28.10.2016
Revisions-Nr.: 1,1
KETTENSÄGEN-HAFTÖL 2607000181
00635-0010
Bei Brand kann entstehen:
Reizende/ätzende, brennbare sowie giftige Schwelgase.
10.6. Gefährliche Zersetzungsprodukte
ABSCHNITT 11: Toxikologische Angaben
11.1. Angaben zu toxikologischen Wirkungen
Akute Toxizität
Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.
LD50/oral/Ratte: > 2000 mg/kg
LD50/dermal: Keine Daten vorhanden.
LC50/inhalativ: Keine Daten vorhanden.
Reiz- und Ätzwirkung
Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.
Sensibilisierende Wirkungen
Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.
Spezifische Zielorgan-Toxizität bei einmaliger Exposition
Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.
Schwerwiegende Wirkungen nach wiederholter oder längerer Exposition
Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.
Krebserzeugende, erbgutverändernde und fortpflanzungsgefährdende Wirkungen
Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.
Aspirationsgefahr
Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.
Die Einstufung wurde nach dem Berechnungsverfahren der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 vorgenommen.
Sonstige Angaben zu Prüfungen
Erfahrungen aus der Praxis
Sonstige Beobachtungen
Bei sachgemäßer Handhabung und bei Beachtung der allgemein geltenden Hygienevorschriften sind keine gesundheitlichen
Schäden bekannt geworden.
ABSCHNITT 12: Umweltbezogene Angaben
12.1. Toxizität
Ökotoxikologische Daten liegen nicht vor.
12.2. Persistenz und Abbaubarkeit
Biologische Abbaubarkeit (OECD): > 90% [OECD 301 B]
12.3. Bioakkumulationspotenzial
Keine Daten vorhanden.
Keine Daten vorhanden.
12.4. Mobilität im Boden
12.5. Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
Gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH) enthält dieses Produkt keine PBT / vPvB - Substanzen.
Schwach wassergefährdend.
12.6. Andere schädliche Wirkungen
Nicht in Oberflächenwasser oder Kanalisation gelangen lassen.
Weitere Hinweise
ABSCHNITT 13: Hinweise zur Entsorgung
13.1. Verfahren der Abfallbehandlung
Empfehlung
Kann unter Beachtung der örtlichen behördlichen Vorschriften verbrannt werden .
Die Wiederverwertung (Recycling) ist der Entsorgung vorzuziehen.
Druckdatum: 28.10.2016 D - DE Seite 4 von 6