Safety data sheet

EG-Sicherheitsdatenblatt brotherInternational GmbH
Sicherheitsdatenblatt gemۥ VO (EG) Nr. 1907/2006 (REACH-V) Anhang II und Bekanntmachung
220 - Sicherheitsdatenblatt
Handelsnamen: LC61M, LC65HY-M, LC980M, LC1100M, LC1100HY-M, LC38M, LC67M, LC990M
Erstellt am: 27.05.2009
‚berarbeitet am: Seite 3 von 10
Verfahren zur Reinigung / Aufnahme: Mit adsorbierenden Materialien (Stoff [Handtuch,
Lappen], Adsorbenzien f„r Wasser [u. a. Katzen-
streu]) aufnehmen. Mit Wasser nachwaschen.
Kontaminierte Materialien entsorgen (s. Kap. 13).
7. Handhabung und Lagerung
Hinweise zum sicheren Umgang: Kassette nicht besch€digen. Vermeidung von Haut- und
Augenkontakt mit der Tinte.
Hinweise zum Brand- und
Explosionsschutz: Entf€llt (s. Kap. 5)
Lagerung: Beh€lter geschlossen halten. Im Dunkeln k„hl und trocken
au•erhalb der Reichweite von Kindern lagern. VCI-Lager-
klasse: 12.
8. Expositionsbegrenzung und pers€nliche Schutzausrƒstungen
8.1 Zus€tzliche Hinweise f•r die
Gestaltung technischer Anlagen: Bei normalem Gebrauch: keine. …ffnen der Kassette nur „ber
Auffangwanne.
8.2 Bestandteile mit arbeitsplatzbezogenen, zu •berwachenden Grenzwerte f•r den Arbeitsschutz:
Anm.: Die TRGS 900 in der Fassung 16.02.2009 ist ber„cksichtigt. Falls kein Arbeitsplatzgrenz-
wert (AGW) vorhanden ist, werden die alten MAK, TRK und Kurzzeitwerte angegeben, die zwar
nicht mehr verbindlich sind, deren Einhaltung aber empfohlen wird.
Glycerin:
- CAS-Nummer: 56-81-5
- Grenzwert: 50 mg/m
3
(einatembarer Aerosolanteil)
- Spitzenbegrenzung: ‚berschreitungsfaktor 2 (Dauer 15 min, Mittelwert; 4 mal pro
Schicht; Abstand 1 h)
- Art/Herkunft: Empfehlung der MAK-Kommission (nicht verbindlich)
- BGW-Wert: keiner
- Bemerkungen: C
- Jahr: 2009
Erl€uterungen:
- AGW Arbeitsschutzgrenzwert (ersetzt die MAK- und TRK-Werte)
- BGW Biologischer Grenzwert, ersetzt den BAT-Wert (s. TRGS 903)
- Spitzenbegrenzung: ‚berschreitungsfaktor X: Die Konzentration darf den AGW
maximal 15 Minuten um den Faktor X „berschreiten.
‚berschreitungsfaktor =X=: Die Konzentration darf den AGW
nie mehr als um den Faktor X „berschreiten (Momentanwert).
(I): Kategorie I: Stoffe, bei denen die lokale Wirkung
grenzwertbestimmend ist oder sensibilisierende Stoffe.
(II): Kategorie II: Resorptiv wirksame Stoffe.
- Probenahmezeitpunkt b: Expositions- bzw. Schichtende
- Probenahmezeitpunkt c: nach Langzeitexposition: nach mehreren vorangegangenen
Schichten.
- Bemerkungen: H : Hautresorptiver Stoff
S = Sensibilisierender Stoff