Certifications 2

EG-Sicherheitsdatenblatt
Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 Art.31
Produktname :
Foodkleen
Erstellt/Überarbeitet am:
04.02.19 Version :
1.0
Ref.Nr.:
BDS002416_4_20190204 (GE)
Ersetzt Fassung vom:
CRC Industries Europe bvba
Touwslagerstraat 1, 9240 Zele Belgium
Tel (+32) (0) 52 / 45 60 11 Fax (+32) (0) 52 / 45 00 34 www.crcind.com
Keine Informationen verfügbar
ABSCHNITT 3: Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen
3.1. Stoffe
Nicht anwendbar.
3.2. Gemische
Gefährlicher Stoff
Registrierungsnummer
CAS-
Nr.
EC-nr
w/w
%
Gefahrenklasse und -
kategorie
Gefahrenhinweise
Anmerkungen
Kohlenwasserstoffe, C9-C11,
n-Alkane, Isoalkane,
Cyclene, < 2% Aromaten
01-2119463258-33
-
(919-
857-
5)
75-
100
Flam. Liq. 3, Asp. Tox.
1, STOT SE 3
H226,H304,H336
B,Q
Kohlendioxid
-
124-
38-9
204-
696-9
1-5
Pressgas
H280
A,G
p-mentha-1,4(8)-diene
01-2119982325-32
586-
62-9
209-
578-0
1-5
Skin Sens. 1, Asp. Tox.
1, Aquatic Acute 1,
Aquatic Chronic 1
H317,H304,H400,H410
Erläuterungen
A : Stoffe mit europäischen Arbeitsplatz-Grenzwerten
B : Stoffe mit nationalen Arbeitsplatz-Grenzwerten
G : Ausgenommen von der Registrierungspflicht gemäß Art.2(7)der REACH-Verordnung 1907/2006
Q : Die CAS-Nummer ist nur eine indikative Indentifikationsnummer die außerhalb der EU zur globalen Bestandsverwaltung Anwendung
findet.
(* Erläuterung der Sätze: siehe Kapitel 16)
ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen
4.1. Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen
Augenkontakt :
Falls die Substanz in die Augen gelangt ist, mit reichlich Wasser auswaschen
Ärztlichen Rat einholen
Hautkontakt :
Alle verunreinigten Kleidungsstücke unverzüglich ausziehen und die
betroffenen Hautstellen ausgiebig mit Wasser nass halten. Nachher mit Seife
und Wasser waschen
Ärztlichen Rat einholen
Einatmen :
BEI EINATMEN: Die Person an die frische Luft bringen und für ungehinderte
Atmung sorgen.
Bei Unwohlsein GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen.
Verschlucken :
Beim Verschlucken nicht zum Erbrechen bringen, weil die Gefahr von
Aspiration in die Lungen besteht. Falls Aspiration vermutet wird, ist
unverzügliche, ärztliche Behandlung erforderlich
4.2. Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen