Certifications 2

EG-Sicherheitsdatenblatt
Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 Art.31
Produktname :
Foodkleen
Erstellt/Überarbeitet am:
04.02.19 Version :
1.0
Ref.Nr.:
BDS002416_4_20190204 (GE)
Ersetzt Fassung vom:
CRC Industries Europe bvba
Touwslagerstraat 1, 9240 Zele Belgium
Tel (+32) (0) 52 / 45 60 11 Fax (+32) (0) 52 / 45 00 34 www.crcind.com
Verschüttete Substanz mit inertem Material aufnehmen
6.4. Verweis auf andere Abschnitte
Für weitere Informationen siehe Abschnitt 8
ABSCHNITT 7: Handhabung und Lagerung
7.1. Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung
Von Hitze und Zündquellen fernhalten
Maßnahmen gegen elektrostatische Aufladungen treffen
Geräte sollten geerdet sein
Explosionsgeschützte elektrische Betriebsmittel/Lüftungsanlagen/Beleuchtung verwenden.
Nur funkenfreies Werkzeug verwenden.
Dampf oder Aerosol nicht einatmen.
Für gute Belüftung sorgen
Nicht in die Augen, auf die Haut oder auf die Kleidung gelangen lassen.
Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen.
Kontaminierte Arbeitskleidung nicht außerhalb des Arbeitsplatzes tragen.
7.2. Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten
Behälter steht unter Druck. Vor Sonnenbestrahlung und Temperaturen über 50°C schützen.
Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
7.3. Spezifische Endanwendungen
Starkes Reinigungsmittel
ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstungen
8.1. Zu überwachende Parameter
Arbeitsplatz Grenzwerte :
Gefährlicher Stoff
CAS-Nr.
Methode
Arbeitsplatzgrenzwerte der EU:
Kohlendioxid
124-38-9
AGW/MAK
9000 mg/m3
STEL
mg/m3
Nationale Arbeitsplatzgrenzwerte von, Oesterreich
Kohlendioxid
124-38-9
AGW/MAK
5000 ppm
Kohlenwasserstoffe, C9-C11, n-Alkane, Isoalkane, Cyclene, < 2% Aromaten
-
AGW/MAK
200 ppm
Nationale Arbeitsplatzgrenzwerte von, België, BELGIQUE, Belgien
Kohlendioxid
124-38-9
AGW/MAK
5000 ppm