Certifications 2

HinweiseIndex-Nr.REACH-
Registrierungsnummer
CAS-Nr. /
EG-Nummer
%Chemische Bezeichnung
Einstufung:
601-023-00-4Ethylbenzol #01-2119489370-35100-41-4
202-849-4
1 - 5
Flam. Liq. 2;H225, Acute Tox. 4;H332;(ATE: 11 mg/l), STOT RE 2;H373,
Asp. Tox. 1;H304, Aquatic Chronic 3;H412
Einstufung:
603-064-00-31-Methoxy-2-propanol;
Monopropylenglycolmethylether
#01-2119457435-35107-98-2
203-539-1
<2,5
Flam. Liq. 3;H226, STOT SE 3;H336
Einstufung:
-Fettsäuren, C6-19-verzweigte,
Zinksalze
01-2119980048-3268551-44-0
271-378-4
<2,5
Aquatic Chronic 2;H411
Einstufung:
030-011-00-6Trizinkbis(orthophosphat) 01-2119485044-407779-90-0
231-944-3
<2,5
Aquatic Acute 1;H400, Aquatic Chronic 1;H410
Einstufung:
030-013-00-7Zinkoxid 01-2119463881-321314-13-2
215-222-5
<2,5
Aquatic Acute 1;H400, Aquatic Chronic 1;H410
Liste mit Abkürzungen und Symbolen, die möglicherweise vorstehend verwendet wurden
Geschätzte akute Toxizität: Schätzung der akuten Toxizität.
M: M-Faktor
PBT: Persistente, bioakkumulierbare und toxische Substanz.
vPvB: Sehr persistente und sehr bioakkumulierbare Substanz.
Alle Konzentrationen sind in Gewichtsprozent angegeben, sofern der Inhaltsstoff kein Gas ist. Gaskonzentrationen werden in
Volumenprozent angegeben.
#: Für diesen Stoff gibt es einen Grenzwert bzw. Grenzwerte der Union für die Exposition am Arbeitsplatz.
Anmerkung 10 - Die Einstufung als „karzinogen bei Einatmen“ gilt nur für Gemische in Form von Puder mit einem Gehalt von
mindestens 1 % Titandioxid in Partikelform oder eingebunden in Partikel mit einem aerodynamischen Durchmesser von ≤ 10 μm.
Der volle Wortlaut für alle H-Sätze wird in Abschnitt 16 angegeben.
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ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen
Sicherstellen, dass medizinisches Personal sich der betroffenen Materialien bewusst ist und
Schutzvorkehrungen trifft.
Allgemeine Angaben
4.1. Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen
An die frische Luft bringen. Einen Arzt rufen, falls Symptome auftreten oder anhalten sollten.
Einatmen
Beschmutzte, getränkte Kleidung ausziehen. Mit viel Wasser und Seife waschen. Bei Hautreizung:
Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen. Kontaminierte Kleidung vor erneutem Tragen
waschen.
Hautkontakt
Augen sofort für 15 Minuten mit reichlich Wasser ausspülen. Ggf. Kontaktlinsen herausnehmen,
wenn dies einfach möglich ist. Mit dem Auswaschen fortfahren. Ärztliche Hilfe hinzuziehen, wenn
sich Reizung entwickelt und anhält.
Augenkontakt
Wenn es zu dem sehr unwahrscheinlichen Fall des Verschluckens kommt, einen Arzt oder eine
Vergiftungszentrale anrufen. Mund ausspülen.
Verschlucken
Starke Augenreizung. Dieses Produkt kann Brennen, Tränenbildung, Rötung, Schwellung und
verschwommene Sicht verursachen. Hautreizung. Kann Rötung und Schmerzen verursachen.
4.2. Wichtigste akute und
verzögert auftretende
Symptome und Wirkungen
Allgemeine Unterstützungsmaßnahmen und symptomatische Behandlung sind angezeigt.
Betroffene Person unter Beobachtung halten. Die Symptome können verzögert auftreten.
4.3. Hinweise auf ärztliche
Soforthilfe oder
Spezialbehandlung
ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung
Extrem entzündbares Aerosol.
Allgemeine Brandgefahren
5.1. Löschmittel
Trockenpulver. Kohlendioxid (CO2).
Geeignete Löschmittel
Zum Löschen keinen Wasserstrahl verwenden, da das Feuer dadurch verteilt werden kann.
Ungeeignete Löschmittel
Der Inhalt steht unter Druck. Der unter Druck stehende Behälter kann explodieren, wenn er Hitze
oder Feuer ausgesetzt wird. Im Brandfall können sich gesundheitsschädliche Gase entwickeln.
5.2. Besondere vom Stoff oder
Gemisch ausgehende
Gefahren
SDS SWITZERLAND
Materialbezeichnung: GalvaColor - Manufacturers
BDS002650AE Versionsnummer: 01 Ausgabedatum: 04-März-2022
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