Certifications 2

EG-Sicherheitsdatenblatt
Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 Art.31
Produktname :
Pipe De-blocker
Erstellt/Überarbeitet am:
29.06.17 Version : 2.0
Ref.Nr.:
UDS000039_4_20170629 (GE)
Ersetzt Fassung vom:
UDS000039_20150722
CRC Industries Europe bvba
Touwslagerstraat 1, 9240 Zele Belgium
Tel (+32) (0) 52 / 45 60 11 Fax (+32) (0) 52 / 45 00 34 www.crcind.com
Bei Brandfall den Rauch nicht einatmen
Reagiert heftig mit Wasser.
CO,CO2
5.3. Hinweise für die Brandbekämpfung
Den (die) Behälter, der (die) dem Brand ausgesetzt ist (sind), durch Bespritzen mit Wasser kühl halten
Bei Brandfall den Rauch nicht einatmen
ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
6.1. Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende Verfahren
Berührung mit den Augen und der Haut vermeiden.
Für gute Belüftung sorgen
Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung und Schutzbrille/ Gesichtsschutz tragen.
6.2. Umweltschutzmaßnahmen
Eindringen ins Abwasser, Grundwasser, Oberflächengewässer und Erdreich verhindern.
6.3. Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung
Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung, Schutzhandschuhe und Schutzbrille/Gesichtsschutz tragen.
Verschüttete Substanz mit Erde oder Sand absorbieren
6.4. Verweis auf andere Abschnitte
Für weitere Informationen siehe Abschnitt 8
ABSCHNITT 7: Handhabung und Lagerung
7.1. Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung
Dampf oder Aerosol nicht einatmen.
Für gute Belüftung sorgen
Berührung mit den Augen und der Haut vermeiden.
Nach dem Gebrauch sorgfältig waschen
Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen.
Augenspülflaschen bereithalten
7.2. Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten
Behälter dicht geschlossen halten und an einem kühlen, gut gelüfteten Ort aufbewahren.
Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
7.3. Spezifische Endanwendungen