Certifications 2

EG-Sicherheitsdatenblatt
Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 Art.31
Produktname :
Marker Ball
Erstellt/Überarbeitet am:
29.06.17 Version : 3.0
Ref.Nr.:
BDS000384_104_20170629 (GE)
Ersetzt Fassung vom:
BDS000384_20150326
CRC Industries Europe bvba
Touwslagerstraat 1, 9240 Zele Belgium
Tel (+32) (0) 52 / 45 60 11 Fax (+32) (0) 52 / 45 00 34 www.crcind.com
n-Butylacetat
01-2119485493-29
123-86-4
204-658-
1
25-50
Flam. Liq. 3, STOT SE 3
H226,H336
titanium dioxide
01-2119489379-17
13463-67-
7
236-675-
5
1-5
-
-
B
Erläuterungen
B : Stoffe mit nationalen Arbeitsplatz-Grenzwerten
(* Erläuterung der Sätze: siehe Kapitel 16)
ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen
4.1. Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen
Augenkontakt :
Falls die Substanz in die Augen gelangt ist, während mehreren Minuten mit
reichlich Wasser auswaschen
Ärztlich behandeln lassen, falls die Reizung anhält
Hautkontakt :
Mit Wasser und Seife abwaschen.
Ärztlich behandeln lassen, falls die Reizung andauert
Einatmen :
Den Patienten an die frische Luft bringen
Bei Unwohlsein ärztlich behandeln lassen
Verschlucken :
Beim Verschlucken nicht zum Erbrechen bringen
Ärztlichen Rat einholen
4.2. Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen
Einatmen :
Übermäßiges Einatmen der Lösungsmitteldämpfe kann Übelkeit,
Kopfschmerzen und Schwindel hervorrufen
Verschlucken :
Kann zu Magendarmstörungen führen
Symptome: Halsschmerzen, Unterleibsschmerz, Übelkeit, Erbrechen.
Hautkontakt :
Leicht reizend für die Haut
Symptome: Rötung und Schmerzen
Augenkontakt :
Leicht reizend für die Augen
Symptome: Rötungen und Schmerzen
4.3. Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung
Allgemeine Hinweise :
Bei Unwohlsein ärztlichen Rat einholen (wenn möglich dieses Etikett
vorzeigen)
Bei ungewöhnlichen oder andauernden Symptomen immer ärztlichen Rat
einholen
ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung
5.1. Löschmittel
Schaum, Kohlendioxyd oder Löschpulver
5.2. Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren
Kann explosive Dämpfe/Luftgemische bilden