Safety data sheet

EG-Sicherheitsdatenblatt
Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 Art.31
Produktname :
Silicone
Erstellt/Überarbeitet am:
21.06.13 Version : 2.0
Ref.Nr.:
BDS001278_4_20130621
Ersetzt Fassung vom:
BDS001278_20120524
CRC Industries Europe bvba
Touwslagerstraat 1, 9240 Zele – Belgium
Tel (+32) (0) 52 / 45 60 11 – Fax (+32) (0) 52 / 45 00 34 – www.crcind.com
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3.2. Gemische
Gefährlicher Stoff CAS-Nr. EC-nr
w/w
%
Symbol R-Sätze* Anmerkungen
Kohlenwasserstoffe, C3-4-reich,Erdöldestillat Gase aus der
Erdölverarbeitung (1,3-Butadien < 0.1%)
68512-
91-4
270-
990-9
60-
100
F+ 12 K,G
Naphtha (Erdöl), mit Wasserstoff behandelte leichte
64742-
49-0
931-
254-9
<20 F,Xn,N
11-38-51/53-
65-67
B,P
Erläuterungen
B : Stoffe mit nationalen Arbeitsplatz-Grenzwerten
G : Ausgenommen von der Registrierungspflicht gemäß Art.2(7)(a) der REACH-Verordnung 1907/2006
K : Nicht als krebserzeugend klassifiziert. Der Stoff enthält weniger als 0,1 Gew.% 1,3-Butadien (Einecs-Nr. 203-450-8)
P : Nicht als krebserzeugend klassifiziert. Der Stoff enthält weniger als 0,1 Gew.% Benzol (Einecs-Nr. 200-753-7)
Gefährlicher Stoff Registrierungsnummer
CAS-
Nr.
EC-
nr
w/w
%
Gefahrenklasse
und -kategorie
Gefahrenhinweise Anmerkungen
Kohlenwasserstoffe, C3-4-
reich,Erdöldestillat Gase
aus der Erdölverarbeitung
(1,3-Butadien < 0.1%)
-
68512-
91-4
270-
990-
9
60-
100
Pressgas, Entz. Gas
1
H280,H220 K,G
Naphtha (Erdöl), mit
Wasserstoff behandelte
leichte
01-2119484651-34
64742-
49-0
931-
254-
9
<20
Flam. Liq. 2, Skin
Irrit. 2, STOT SE 3,
Asp. Tox. 1, Aquatic
Chronic 2
H225,H315,H336,H304,H411 B,P
Erläuterungen
B : Stoffe mit nationalen Arbeitsplatz-Grenzwerten
G : Ausgenommen von der Registrierungspflicht gemäß Art.2(7)(a) der REACH-Verordnung 1907/2006
K : Nicht als krebserzeugend klassifiziert. Der Stoff enthält weniger als 0,1 Gew.% 1,3-Butadien (Einecs-Nr. 203-450-8)
P : Nicht als krebserzeugend klassifiziert. Der Stoff enthält weniger als 0,1 Gew.% Benzol (Einecs-Nr. 200-753-7)
(* Erläuterung der Sätze: siehe Kapitel 16)
ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen
4.1. Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen
Augenkontakt :
Falls die Substanz in die Augen gelangt ist, mit reichlich Wasser auswaschen
Bei anhaltender Augenreizung: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe
hinzuziehen.
Hautkontakt :
Mit viel Wasser und Seife waschen.
Bei Hautreizung: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen.
Einatmen :
BEI EINATMEN: Die Person an die frische Luft bringen und für ungehinderte
Atmung sorgen.
Bei Unwohlsein GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen.
Verschlucken :
Beim Verschlucken nicht zum Erbrechen bringen, weil die Gefahr von
Aspiration in die Lungen besteht. Falls Aspiration vermutet wird, ist
unverzügliche, ärztliche Behandlung erforderlich
4.2. Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen