Certifications 2

EG-Sicherheitsdatenblatt
Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 Art.31
Produktname :
ECO Bio Weld
Erstellt/Überarbeitet am:
06.05.20 Version :
1.1
Ref.Nr.:
BDS002568_4_20200506 (GE)
Ersetzt Fassung vom:
CRC Industries Europe bvba
Touwslagerstraat 1, 9240 Zele Belgium
Tel (+32) (0) 52 / 45 60 11 Fax (+32) (0) 52 / 45 00 34 www.crcind.com
8
1,2-
Benzisothiazol-
3(2H)-on
-
2634-
33-5
220-
120-
9
<0.05
Acute Tox. 2, Acute
Tox. 4, Skin Irrit. 2,
Eye Dam. 1, Skin
Sens. 1, Aquatic
Acute 1, Aquatic
Chronic 2
H330,H302,H315,H318,H317,H400,H411
X,R
Erläuterungen
A : Stoffe mit europäischen Arbeitsplatz-Grenzwerten
B : Stoffe mit nationalen Arbeitsplatz-Grenzwerten
R : Als registriert geltende Stoffe in Pflanzenschutzmitteln und Biozid-Produkten gemäß Art.15 der REACH-Verordnung 1907/2006
X : SCL (Spezifische Konzentrationsgrenzwerte) gemäß Art.10 der CLP-Verordnung 1272/2008
(* Erläuterung der Sätze: siehe Kapitel 16)
ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen
4.1. Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen
Augenkontakt :
Falls die Substanz in die Augen gelangt ist, mit reichlich Wasser auswaschen
Hautkontakt :
Mit viel Wasser und Seife waschen.
Einatmen :
Die betroffene Person an die frische Luft bringen und in einer Position
ruhigstellen, die das Atmen erleichtert.
Verschlucken :
Nach versehentlichem Verschlucken nicht zum Erbrechen bringen und
ärztlichen Rat einholen.
4.2. Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen
Einatmen :
Keine nachteiligen Auswirkungen auf die Gesundheit zu erwarten.
Verschlucken :
Kann zu Magendarmstörungen führen
Symptome: Halsschmerzen, Unterleibsschmerz, Übelkeit, Erbrechen.
Hautkontakt :
Kann Irritationen verursachen.
Augenkontakt :
Kann Irritationen verursachen.
4.3. Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung
Allgemeine Hinweise :
Bei Unfall oder Unwohlsein sofort Arzt hinzuziehen (wenn möglich dieses
Etikett vorzeigen)
Bei ungewöhnlichen oder andauernden Symptomen immer ärztlichen Rat
einholen
ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung
5.1. Löschmittel
Wasser, Schaum, Kohlendioxyd oder Löschpulver
5.2. Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren
Spraydosen können beim Erwärmen über 50°C explodieren