Security Datasheet

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Sicherheitsdatenblatt
gemäß REACH-Verordnung (EG) 1907/2006 einschließlich Änderungsverordnung (EU) 2020/878
05.06.2023 (Überarbeitungsdatum)
DE - de
3/16
Name
Produktidentifikator
%
Einstufung gemäß Verordnung
(EG) Nr. 1272/2008 [CLP]
Kohlendioxid (CO2)
(Treibgas (Aerosol))
Stoff mit nationalem Arbeitsplatzgrenzwert (DE); Stoff,
für den ein gemeinschaftlicher Grenzwert für die
Exposition am Arbeitsplatz gilt
CAS-Nr.: 124-38-9
1 – 5
Press. Gas (Comp.), H280
Produkt unterliegt CLP Artikel 1.1.3.7. Die Offenlegungsregeln der Komponenten werden in diesem Fall geändert.
Wortlaut der H- und EUH-Sätze: siehe Abschnitt 16
ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen
4.1. Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen
Erste-Hilfe-Maßnahmen allgemein
:
Sofort einen Arzt rufen. Sicherstellen, dass medizinisches Personal sich der betroffenen
Materialien bewusst ist und Schutzvorkehrungen trifft.
Erste-Hilfe-Maßnahmen nach Einatmen
:
Die Person an die frische Luft bringen und für ungehinderte Atmung sorgen. Suchen Sie bei
Anzeichen/Symptomen einen Arzt auf.
Erste-Hilfe-Maßnahmen nach Hautkontakt
:
Haut mit viel Wasser abwaschen. Kontaminierte Kleidung ausziehen. Bei Hautreizung:
Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen. Bei auftretender Reizung, Arzt
aufsuchen.
Erste-Hilfe-Maßnahmen nach Augenkontakt
:
Augen vorsorglich mit Wasser ausspülen. Bei auftretender Reizung, Arzt aufsuchen.
Erste-Hilfe-Maßnahmen nach Verschlucken
:
Kein Erbrechen auslösen. Sofort einen Arzt rufen. Mund ausspülen. Sollte Erbrechen
eintreten, den Kopf nach unten halten, damit kein Mageninhalt in die Lungen gerät.
4.2. Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen
Symptome/Wirkungen
:
Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen.
Symptome/Wirkungen nach Hautkontakt
:
Reizung. Wiederholter Kontakt kann zu spröder oder rissiger Haut führen.
Symptome/Wirkungen nach Verschlucken
:
Lungenödem möglich.
4.3. Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung
Allgemeine Unterstützungsmaßnahmen und symptomatische Behandlung sind angezeigt. Betroffene Person unter Beobachtung halten. Symptome
können verzögert auftreten.
ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung
5.1. Löschmittel
Geeignete Löschmittel
:
Wassersprühstrahl. Trockenlöschpulver. Schaum. Kohlendioxid.
Ungeeignete Löschmittel
:
Keinen starken Wasserstrahl benutzen.
5.2. Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren
Brandgefahr
:
Extrem entzündbares Aerosol.
Explosionsgefahr
:
Behälter steht unter Druck: Kann bei Erwärmung bersten.
Gefährliche Zerfallsprodukte im Brandfall
:
Im Brandfall können sich gesundheitsschädliche Gase entwickeln.
5.3. Hinweise für die Brandbekämpfung
Löschanweisungen
:
Behälter aus dem Feuerbereich bewegen, wenn es ohne persönliches Risiko durchgeführt
werden kann. Gewöhnliche Brandbekämpfungsmaßnahmen einsetzen; dabei Gefahren
durch andere beteiligte Materialien berücksichtigen.
Schutz bei der Brandbekämpfung
:
Nicht versuchen ohne geeignete Schutzausrüstung tätig zu werden. Umgebungsluft-
unabhängiges Atemschutzgerät. Vollständige Schutzkleidung.