Datasheet

Gute allgemeine Lüftung. Lüftungsgrad muss an die Bedingungen angepasst werden.
Gegebenenfalls Prozesskammern, örtliche Abluftsysteme oder andere bauliche Maßnahmen zur
Kontrolle der Konzentrationen in der Luft einsetzen, um diese unterhalb der empfohlenen
Belastungsgrenzen zu halten. Wenn keine Expositionsgrenzen festgesetzt wurden, die
Konzentrationen in der Luft auf einem akzeptierbaren Niveau halten.
Geeignete technische
Steuerungseinrichtungen
Individuelle Schutzmaßnahmen, zum Beispiel persönliche Schutzausrüstung
Vorgeschriebene persönliche Schutzausrüstung verwenden. Persönliche Schutzausrüstung muss
in Übereinstimmung mit den geltenden CEN-Normen und nach Absprache mit dem Lieferanten für
persönliche Schutzausrüstung gewählt werden.
Allgemeine Angaben
Sicherheitsbrille mit Seitenschutz (oder Schutzbrille) tragen. Augenschutz entsprechend DIN EN
166 tragen.
Augen-/Gesichtsschutz
Hautschutz
Bei der Verarbeitung Handschuhe zum Schutz vor chemikalien (Norm EN 374) tragen. Die
Durchbruchzeit der Handschuhe sollte länger als die Gesamtdauer des Produkteinsatzes sein. Ist
der Produkteinsatz länger als die Durchbruchzeit, sollten die Handschuhe nach entsprechender
Einsatzzeit getauscht werden. Geeignete Schutzhandschuhe werden vom Handschuhlieferanten
empfohlen. Bei Vollkontakt: Handschuhmaterial: Nitril. Handschuhe mit einer Durchbruchzeit von
480 Minuten verwenden. Mindestdicke der Handschuhe 0.38 mm.
- Handschutz
Steht nicht zur Verfügung.
- Sonstige
Schutzmaßnahmen
Bei unzureichender Belüftung Atemschutzgerät anlegen. (Filtertyp A)
Atemschutz
Geeignete Hitzeschutzkleidung tragen, falls nötig.
Thermische Gefahren
Bei der Arbeit nicht rauchen. Immer gute persönliche Hygiene einhalten, z. B Waschen nach der
Handhabung des Materials und vor dem Essen, Trinken und/oder Rauchen. Arbeitskleidung und
Schutzausrüstung regelmäßig waschen, um Kontaminationen zu entfernen.
Hygienemaßnahmen
Die Emissionen von der Lüftung oder der Prozessausrüstung sollten überprüft werden, um
sicherzustellen, dass sie die Umweltschutzbestimmungen einhalten. Abluftwäscher, Filter oder
technische Änderungen an der Prozessausrüstung sind unter Umständen erforderlich, um die
Emissionen auf ein zulässiges Maß abzusenken.
Begrenzung und Überwachung
der Umweltexposition
ABSCHNITT 9: Physikalische und chemische Eigenschaften
9.1. Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften
Aussehen
Flüssigkeit.
Aggregatzustand
Aerosol
Form
Farblos.
Farbe
Nach Lösemittel.
Geruch
Geruchsschwelle
Steht nicht zur Verfügung.
pH-Wert
Nicht anwendbar.
Schmelzpunkt/Gefrierpunkt
-80 °C (-112 °F) geschätzt
Siedebeginn und Siedebereich
180 - 220 °C (356 - 428 °F)
Flammpunkt
61,0 °C (141,8 °F) Geschlossener Tiegel
Verdampfungsgeschwindigkeit
150 (Ether=1)
Steht nicht zur Verfügung.
Entzündbarkeit (fest,
gasförmig)
Obere/untere Entzündbarkeits- oder Explosionsgrenzen
Untere
Entzündbarkeitsgrenze (%)
Steht nicht zur Verfügung.
Obere
Entzündbarkeitsgrenze (%)
Steht nicht zur Verfügung.
Dampfdruck
Steht nicht zur Verfügung.
Dampfdichte
> 5
Dampfdichte Temp.
20 °C (68 °F)
Relative Dichte
0,83 g/cm3
Relative Dichte (Temperatur)
20 °C (68 °F)
Löslichkeit(en)
Löslichkeit (in Wasser)
Nicht wasserlöslich
Verteilungskoeffizient:
n-Octanol/Wasser
BLANK
Selbstentzündungstemperatur
> 200 °C (> 392 °F)
SDS SWITZERLAND
Materialbezeichnung: LECTRA CLEAN II
BDS000279AE Versionsnummer: 01 Ausgabedatum: 23-September-2020
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