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SOFTWARELIZENZVEREINBARUNG
TDiese Lizenzvereinbarung ("Softwarelizenzvereinbarung") ist eine rechtlich bindende Vereinbarung zwischen Ihnen
(entweder eine Einzelperson oder eine juristische Person) und dem Entwickler des Druckers, den Sie gekauft haben
("Lizenzgeber"). Soweit keine besondere abweichende schriftliche Softwarelizenzvereinbarung zwischen Ihnen und
dem Lizenzgeber oder seinen Zulieferern besteht, die diese Software erfasst, regelt ausschließlich diese
Lizenzvereinbarung die Verwendung der Software. Der Begriff "Softwareprogramm" umfasst maschinenlesbare
Anweisungen, audiovisuellen Inhalt (z. B. Bilder und Aufzeichnungen) und damit in Verbindung gebrachte Medien,
gedruckte Materialien und elektronische Dokumentationen, unabhängig davon, ob in das Produkt eingebunden,
mit dem Produkt vertrieben oder zur Verwendung mit dem Produkt.
1 ERKLÄRUNG ZUR BESCHRÄNKTEN GARANTIE FÜR DIE SOFTWARE. Der Lizenzgeber garantiert, dass die
Datenträger (z. B. Diskette oder CD) mit dem Softwareprogramm (falls vorhanden) während des
Garantiezeitraums bei normaler Verwendung frei von Material- und Verarbeitungsfehlern sind. Der
Garantiezeitraum beträgt neunzig (90) Tage und beginnt am Tag der Lieferung des Softwareprogramms an den
ursprünglichen Endbenutzer. Diese beschränkte Garantie gilt nur für Datenträger mit dem Softwareprogramm,
die neu vom Lizenzgeber bzw. einem autorisierten Händler oder Lieferanten des Lizenzgebers gekauft wurden.
Der Lizenzgeber ersetzt das Softwareprogramm für den Fall, dass der Datenträger nicht mit den Bestimmungen
dieser beschränkten Garantie übereinstimmt.
2 AUSSCHLUSS UND EINSCHRÄNKUNG DER GARANTIEN. SOFERN NICHT IN DIESER
SOFTWARELIZENZVEREINBARUNG ANDERS AUFGEFÜHRT UND IM VOM GÜLTIGEN GESETZ ZUGELASSENEN
RAHMEN STELLEN DER LIZENZGEBER UND SEINE HÄNDLER DAS SOFTWAREPROGRAMM IN DER VORLIEGENDEN
FORM OHNE MANGELGEWÄHR UND AUSDRÜCKLICHE ODER KONKLUDENTE GARANTIEN BEREIT,
EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF TITEL, NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN, MARKTGÄNGIGKEIT
UND EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK SOWIE AUF VIRENFREIHEIT (IN BEZUG AUF DAS
SOFTWAREPROGRAMM). DER LIZENZGEBER KANN IM GESETZLICHEN RAHMEN KEINE KOMPONENTE DER
IMPLIZIERTEN GARANTIEN DER MARKTGÄNGIGKEIT ODER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK
AUSSCHLIESSEN. DAHER BESCHRÄNKT DER LIZENZGEBER DIE DAUER DERARTIGER GARANTIEN AUF DEN 90-
TÄGIGEN ZEITRAUM DER AUSDRÜCKLICHEN BESCHRÄNKTEN GARANTIE FÜR SOFTWARE. Diese Vereinbarung
muss in Zusammenhang mit bestimmten rechtlichen Vorschriften gelesen werden, da diese sich von Zeit zu Zeit
ändern können. Diese rechtlichen Vorschriften implizieren Garantien oder Bedingungen oder bürden dem
Lizenzgeber Verpflichtungen auf, die nicht ausgeschlossen oder geändert werden können. Falls derartige
Vorschriften gelten, beschränkt der Lizenzgeber hiermit soweit möglich jegliche Haftung für Verstöße gegen
diese Vorschriften auf eine der folgenden Optionen: Bereitstellen von Ersatz des Softwareprogramms oder
Erstattung des für das Softwareprogramm bezahlten Preises.
Das Softwareprogramm enthält möglicherweise Internetlinks zu anderen Softwareanwendungen und/oder
Internetwebseiten, die von Drittanbietern gehostet und betrieben werden, die nicht in Verbindung zum
Lizenzgeber stehen. Sie erkennen an und stimmen zu, dass der Lizenzgeber nicht verantwortlich ist für die Art
des Hostings, der Leistung, des Betriebs, der Wartung oder des Inhalts von derartigen Softwareanwendungen
und/oder Internetwebseiten.
3 ANSPRUCHSBESCHRÄNKUNGEN. JEGLICHE HAFTBARKEIT DES LIZENZGEBERS UNTER DIESER
SOFTWARELIZENZVEREINBARUNG IST IM MAXIMAL DURCH GELTENDES RECHT ZULÄSSIGEN AUSMASS
HÖCHSTENS AUF DEN FÜR DAS SOFTWAREPROGRAMM BEZAHLTEN PREIS UND FÜNF US-DOLLAR (ODER DER
ENTSPRECHENDE WERT IN EINER LANDESWÄHRUNG) BESCHRÄNKT. IHR EINZIGER ANSPRUCH GEGEN DEN
LIZENZNEHMER IM FALLE EINER STREITIGKEIT IM RAHMEN DIESER SOFTWARELIZENZVEREINBARUNG
BESCHRÄNKT SICH DARAUF, DASS SIE EINEN DIESER BETRÄGE ZURÜCKERHALTEN. BEI BEZAHLUNG DIESES
BETRAGS WIRD DER LIZENZGEBER VON JEGLICHER WEITEREN VERPFLICHTUNG UND HAFTBARKEIT ENTBUNDEN
UND ENTLASTET.
UNTER KEINEN UMSTÄNDEN SIND DER LIZENZGEBER, SEINE HÄNDLER, TOCHTERUNTERNEHMEN ODER
WIEDERVERKÄUFER HAFTBAR FÜR BESONDERE, ZUFÄLLIG ENTSTANDENE, INDIREKTE, EXEMPLARISCHE
SCHÄDEN, FOLGESCHÄDEN ODER BUSSZAHLUNGEN (EINSCHLIESSLICH, JEDOCH NICHT BESCHRÄNKT AUF
ENTGANGENE GEWINNE ODER ERTRÄGE, KAPITALVERLUSTE, UNTERBRECHUNGEN DER VERWENDBARKEIT ODER
Hinweise
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