Users Guide

7 AKTUALISIERUNGEN. TSie müssen eine Lizenz für das ursprüngliche Softwareprogramm besitzen, das vom
Lizenzgeber für die Aktualisierung festgelegt wurde, um ein als Aktualisierung festgelegtes Softwareprogramm
zu verwenden. Nach der Aktualisierung dürfen Sie das ursprüngliche Softwareprogramm nicht mehr verwenden,
das die Grundlage für die Aktualisierung darstellte.
8 KEINE VERÄNDERUNG DER SOFTWARE. Sie dürfen das Softwareprogramm nicht bearbeiten, entschlüsseln,
verändern, rekonstruieren, disassemblieren, neu kompilieren oder anderweitig übersetzen bzw. andere dabei
unterstützen oder es ihnen erleichtern, außer in dem ausdrücklich durch geltendes Gesetz erlaubten Umfang
zum Zweck der Interoperabilität, Fehlerkorrektur und Sicherheitsüberprüfung. Falls Sie die Rechte dazu besitzen,
müssen Sie den Lizenzgeber schriftlich über jeden Versuch einer Rekonstruktion, einer Disassemblierung oder
neuen Kompilierung informieren. Sie dürfen das Softwareprogramm nur entschlüsseln, wenn es für die
rechtmäßige Verwendung des Softwareprogramms erforderlich ist.
9 ZUSÄTZLICHE SOFTWARE. TDiese Softwarelizenzvereinbarung gilt für Aktualisierungen oder Erweiterungen
zum ursprünglichen vom Lizenzgeber bereitgestellten Softwareprogramm, falls der Lizenzgeber keine anderen
Bestimmungen gemeinsam mit der Aktualisierung oder der Erweiterung bereitstellt.
10 LAUFZEIT. Diese Softwarelizenzvereinbarung ist gültig, solange sie nicht gekündigt oder abgelehnt wird. Sie
dürfen diese Lizenz jederzeit ablehnen oder kündigen, indem Sie alle Kopien dieses Softwareprogramms sowie
alle Modifizierungen, Dokumentationen und zusammengefügte Bestandteile in jeglicher Form oder wie
anderweitig hierin beschrieben zerstören. Der Lizenzgeber darf die Lizenz kündigen, falls Sie Bestimmungen
dieser Softwarelizenzvereinbarung nicht einhalten. Bei einer derartigen Kündigung stimmen Sie zu, alle Kopien
des Softwareprogramms mit allen Modifizierungen, Dokumentationen und zusammengefügten Bestandteilen
in jeglicher Form zu zerstören.
11 STEUERN. Sie stimmen zu, dass Sie für die Bezahlung sämtlicher Steuern verantwortlich sind einschließlich, aber
nicht beschränkt auf sämtliche Steuern auf Waren, Dienstleistungen und persönliches Eigentum, die aus dieser
Softwarelizenzvereinbarung oder der Verwendung dieses Softwareprogramms resultieren.
12 HANDLUNGSEINSCHRÄNKUNG. Eine sich aus dieser Softwarelizenzvereinbarung ergebende Klage muss von
beiden Parteien innerhalb von zwei Jahren nach Klagegrund eingereicht werden, sofern dies nicht nach
geltendem Recht anders geregelt ist.
13 GELTENDES RECHT. Diese Softwarelizenzvereinbarung unterliegt deutschem Recht. Es darf keine
Auswahlmöglichkeit der gesetzlichen Bestimmungen eines Rechtssystems geben. Das UN-Kaufrecht
(Convention on Contracts for the International Sale of Goods – CISG) besitzt keine Gültigkeit.
14 REGIERUNG DER VEREINIGTEN STAATEN - BESCHRÄNKTE RECHTE. TDas Softwareprogramm wurde
vollständig mit privaten Mitteln entwickelt. Die Rechte der Regierung der USA zur Verwendung des
Softwareprogramms sind in dieser Softwarelizenzvereinbarung festgelegt und werden durch DFARS
252.227-7014 sowie ähnliche FAR Bestimmungen (oder entsprechende behördliche Anordnungen oder
Vertragsklauseln) eingeschränkt.
15 EINWILLIGUNG ZUR VERWENDUNG VON DATEN. Sie stimmen zu, dass der Lizenzgeber, zugehörige
Tochterunternehmen und Bevollmächtigte Daten sammeln und verwenden dürfen, die Sie in Zusammenhang
mit Dienstleistungen in Verbindung mit dem Softwareprogramm und wenn von Ihnen angefordert bereitstellen.
Der Lizenzgeber erklärt, diese Daten in keiner Form zu verwenden, in der Sie persönlich identifiziert werden
können, außer es ist zum Bereitstellen derartiger Dienstleistungen erforderlich.
16 EXPORTBESCHRÄNKUNGEN. Sie dürfen (a) das Softwareprogramm oder ein direktes Produkt davon nicht unter
Missachtung geltender Exportgesetze erwerben, versenden, übertragen bzw. direkt oder indirekt erneut
exportieren und (b) die Verwendung des Softwareprogramms nicht zu Zwecken erlauben, die durch solche
Exportgesetze verboten sind, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Verbreitung nuklearer, chemischer
oder biologischer Waffen.
17 ELEKTRONISCHE VERTRAGSVEREINBARUNG. Sie und der Lizenzgeber einigen sich auf das Treffen dieser
Softwarelizenzvereinbarung auf elektronischem Weg. Dies bedeutet, wenn Sie auf die Schaltfläche "Zustimmen"
oder "Ich stimme zu" auf dieser Seite klicken oder dieses Produkt verwenden, bestätigen Sie Ihre Zustimmung
Hinweise
212