Certifications 2

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Sicherheitsdatenblatt
gemäß 1907/2006/EG, Artikel 31 und 453/2010/EG
Druckdatum: 07.09.2018 überarbeitet am: 07.09.2018Versionsnummer 4
Handelsname: Lötpaste ISO-Flux "E"
(Fortsetzung von Seite 1)
47.1.7
Bei anhaltenden Beschwerden Arzt konsultieren.
4.2 Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
4.3 Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung
5.1 Löschmittel
Geeignete Löschmittel:
Feuerlöschmaßnahmen auf die Umgebung abstimmen.
5.2 Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
5.3 Hinweise für die Brandbekämpfung
Besondere Schutzausrüstung:
Umgebungsluftunabhängiges Atemschutzgerät tragen.
ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
6.1 Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende Verfahren
Nicht erforderlich.
6.2 Umweltschutzmaßnahmen:
Nicht in die Kanalisation/Oberflächenwasser/Grundwasser gelangen lassen.
6.3 Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung:
Mit flüssigkeitsbindendem Material (Sand, Kieselgur, Säurebinder, Universalbinder, Sägemehl) aufnehmen.
6.4 Verweis auf andere Abschnitte
Informationen zur sicheren Handhabung siehe Abschnitt 7.
Informationen zur persönlichen Schutzausrüstung siehe Abschnitt 8.
Informationen zur Entsorgung siehe Abschnitt 13.
ABSCHNITT 7: Handhabung und Lagerung
7.1 Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung
Keine besonderen Maßnahmen erforderlich.
Hinweise zum Brand- und Explosionsschutz:
Atemschutzgeräte bereithalten.
7.2 Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten
Lagerung:
Anforderung an Lagerräume und Behälter:
Keine besonderen Anforderungen.
Zusammenlagerungshinweise:
Getrennt von Lebensmitteln lagern.
Weitere Angaben zu den Lagerbedingungen:
Keine.
Lagergefährdungsklasse (VCI/D):
10
Klassifizierung nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV):
-
7.3 Spezifische Endanwendungen
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche
Schutzausrüstungen
Zusätzliche Hinweise zur Gestaltung technischer Anlagen:
Keine weiteren Angaben, siehe Abschnitt 7.
8.1 Zu überwachende Parameter
Bestandteile mit arbeitsplatzbezogenen, zu überwachenden Grenzwerten:
56-81-5 Glycerin
MAK Langzeitwert: 200E mg/m³
vgl.Abschn.Xc
Rechtsvorschriften
MAK: MAK- und BAT-Liste
Zusätzliche Hinweise:
Als Grundlage dienten die bei der Erstellung gültigen Listen.
8.2 Begrenzung und Überwachung der Exposition
Geeignete technische Steuerungseinrichtungen
Für ausreichende Belüftung sorgen.
Entfernen der Dämpfe durch geeignete Absaugvorrichtungen.
Persönliche Schutzausrüstung:
Allgemeine Schutz- und Hygienemaßnahmen:
Die üblichen Vorsichtsmaßnahmen beim Umgang mit Chemikalien sind zu beachten.
Atemschutz:
Bei unzureichender Belüftung Atemschutz.
Filter AP2
Handschutz:
Auswahl des Handschuhmaterials unter Beachtung der Durchbruchzeiten, Permeationsraten und der Degradation.
(Fortsetzung auf Seite 3)
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