Certifications 2

Seite: 4/5
Sicherheitsdatenblatt
gemäß 1907/2006/EG, Artikel 31 und 453/2010/EG
Druckdatum: 07.09.2018 überarbeitet am: 07.09.2018Versionsnummer 4
Handelsname: Lötpaste ISO-Flux "E"
(Fortsetzung von Seite 3)
47.1.7
Spezifische Zielorgan-Toxizität bei einmaliger Exposition
Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.
Spezifische Zielorgan-Toxizität bei wiederholter Exposition
Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.
Aspirationsgefahr
Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.
ABSCHNITT 12: Umweltbezogene Angaben
12.1 Toxizität
Aquatische Toxizität:
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
12.2 Persistenz und Abbaubarkeit
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
12.3 Bioakkumulationspotenzial
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
12.4 Mobilität im Boden
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
Weitere ökologische Hinweise:
Allgemeine Hinweise:
Wassergefährdungsklasse 1 (Selbsteinstufung): schwach wassergefährdend
Nicht unverdünnt bzw. in größeren Mengen in das Grundwasser, in Gewässer oder in die Kanalisation gelangen
lassen.
12.5 Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
PBT:
Nicht anwendbar.
vPvB:
Nicht anwendbar.
12.6 Andere schädliche Wirkungen
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
ABSCHNITT 13: Hinweise zur Entsorgung
13.1 Verfahren der Abfallbehandlung
Empfehlung:
Darf nicht zusammen mit Hausmüll entsorgt werden. Nicht in die Kanalisation gelangen lassen.
Europäischer Abfallkatalog
08 01 99: Abfälle a. n. g.
gereinigte Verkaufsverpackung:
15 01 02: Verpackungen aus Kunststoff
Umverpackung:
15 01 01: Verpackungen aus Papier und Pappe
Ungereinigte Verpackungen:
Empfehlung:
Entsorgung gemäß den behördlichen Vorschriften.
Empfohlenes Reinigungsmittel:
mechanisches Auskratzen, reinigen mit alkalischer Seifenlösung und nachträgliches Spülen mit Isopropanol oder
Ethanol.
ABSCHNITT 14: Angaben zum Transport
14.1 UN-Nummer
ADR, ADN, IMDG, IATA
entfällt
14.2 Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung
ADR, ADN, IMDG, IATA
entfällt
14.3 Transportgefahrenklassen
ADR, ADN, IMDG, IATA
Klasse
entfällt
14.4 Verpackungsgruppe
ADR, IMDG, IATA
entfällt
14.5 Umweltgefahren:
Marine pollutant:
Nein
14.6 Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den
Verwender
Nicht anwendbar.
14.7 Massengutbeförderung gemäß Anhang II des
MARPOL-Übereinkommens und gemäß IBC-Code
Nicht anwendbar.
UN "Model Regulation":
entfällt
(Fortsetzung auf Seite 5)
DE