Certifications 2

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Sicherheitsdatenblatt
gemäß 1907/2006/EG, Artikel 31 und 453/2010/EG
Druckdatum: 18.09.2018 überarbeitet am: 15.02.2018Versionsnummer 5
Handelsname: Weichlotlegierung bleifrei, SnAg, SnCu, SnAgCu
Sn 89,5 - 99,5%, Ag 0 - 10,5%, Cu 0 - 8,5%
Sn99Cu0,7Ag0,3; Sn98,4Ag0,8Cu0,8;
Sn95,5Ag3,8Cu0,7 (DIN EN ISO 9453: Sn95,5Ag3,8Cu0,7)
Sn96,5Ag3,0Cu0,5 (DIN EN ISO 9453: Sn96,5Ag3Cu0,5)
Sn97Ag3 (DIN EN ISO 9453: Sn97Ag3), Sn96,5Ag3,5, Sn96,2Ag3,8, Cu-Rotin 4 (Sn97Ag3)
Sn96,5Ag3,5; Sn96,2Ag3,8; Sn96Ag4 (DIN EN ISO 9453: Sn96Ag4)
Sn95Ag5 (DIN EN ISO 9543: Sn95Ag5), Sn97Cu3 (DIN EN ISO 9543: Sn97Cu3)
Sn99,3Cu0,7; Cu-Rotin 3 (Sn97Cu3)
Sn95Cu4,5Ag0,5, Sn90Ag10, Sn95Cu5, Sn92Cu8
(Fortsetzung von Seite 1)
47.1.7
CAS: 7440-50-8
EINECS: 231-159-6
Reg.nr.: 01-2119480154-42
Kupfer
Stoff, für den ein gemeinschaftlicher Grenzwert für die Exposition am
Arbeitsplatz gilt
0-8,5%
Zusätzliche Hinweise:
Der Wortlaut der angeführten Gefahrenhinweise ist dem Abschnitt 16 zu entnehmen.
ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen
4.1 Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen
Allgemeine Hinweise:
Betroffene an die frische Luft bringen.
Nach Einatmen:
Frischluftzufuhr, bei Beschwerden Arzt aufsuchen.
Nach Hautkontakt:
Erstarrtes Produkt nicht von der Haut abziehen.
Nach Kontakt mit dem geschmolzenen Produkt rasch mit kaltem Wasser abkühlen.
Ärztlicher Behandlung zuführen.
Nach Augenkontakt:
Augen bei geöffnetem Lidspalt mehrere Minuten mit fließendem Wasser spülen.
Nach Verschlucken:
Mund ausspülen und reichlich Wasser nachtrinken.
Ärztlicher Behandlung zuführen.
4.2 Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
4.3 Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung
5.1 Löschmittel
Geeignete Löschmittel:
CO2, Löschpulver oder Wassersprühstrahl. Größeren Brand mit Wassersprühstrahl oder alkoholbeständigem Schaum
bekämpfen.
5.2 Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
5.3 Hinweise für die Brandbekämpfung
Besondere Schutzausrüstung:
Explosions- und Brandgase nicht einatmen.
ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
6.1 Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende Verfahren
Persönliche Schutzkleidung tragen.
6.2 Umweltschutzmaßnahmen:
Keine besonderen Maßnahmen erforderlich.
Nicht in die Kanalisation/Oberflächenwasser/Grundwasser gelangen lassen.
6.3 Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung:
Erstarren lassen, mechanisch aufnehmen.
6.4 Verweis auf andere Abschnitte
Informationen zur sicheren Handhabung siehe Abschnitt 7.
Informationen zur persönlichen Schutzausrüstung siehe Abschnitt 8.
Informationen zur Entsorgung siehe Abschnitt 13.
ABSCHNITT 7: Handhabung und Lagerung
7.1 Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung
Für geeignete Absaugung an den Verarbeitungsmaschinen sorgen.
Bei thermischer Verarbeitung oder spanender Bearbeitung sind Absaugmaßnahmen an den Verarbeitungsmaschinen
erforderlich.
Keine besonderen Maßnahmen erforderlich.
Hinweise zum Brand- und Explosionsschutz:
Keine besonderen Maßnahmen erforderlich.
(Fortsetzung auf Seite 3)
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