Certifications 2

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Sicherheitsdatenblatt
gemäß 1907/2006/EG, Artikel 31 und 453/2010/EG
Druckdatum: 06.09.2018 überarbeitet am: 06.09.2018Versionsnummer 4
47.1.7
ABSCHNITT 1: Bezeichnung des Stoffs beziehungsweise des Gemischs und des
Unternehmens
1.1 Produktidentifikator
Handelsname: CuP281 (CP 104), B-Cu89PAg-645-815, CuRophos 5
1.2 Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs
und Verwendungen, von denen abgeraten wird
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Hartlot
1.3 Einzelheiten zum Lieferanten, der das Sicherheitsdatenblatt bereitstellt
Hersteller/Lieferant:
FELDER GMBH
Im Lipperfeld 11
D-46047 Oberhausen
Tel.:0208/8 50 35-0
Fax.:0208/2 60 80
http://www.felder.de
e-mail: info@felder.de
Auskunftgebender Bereich:
Labor
(Mo-Do. 8:00-16:00/ Fr. 8:00-13:00)
Tel.:+49(0)208/ 8 50 35-0
e-mail: mprobst@felder.de
1.4 Notrufnummer:
Nicht erforderlich, da dieses Produkt nicht kennzeichnungspflichtig ist.
ABSCHNITT 2: Mögliche Gefahren
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008
Das Produkt ist gemäß CLP-Verordnung nicht eingestuft.
2.2 Kennzeichnungselemente
Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008
entfällt
Gefahrenpiktogramme
entfällt
Signalwort
entfällt
Gefahrenhinweise
entfällt
2.3 Sonstige Gefahren
Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
PBT:
Nicht anwendbar.
vPvB:
Nicht anwendbar.
ABSCHNITT 3: Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen
3.2 Chemische Charakterisierung: Gemische
Beschreibung:
Gemisch: bestehend aus nachfolgend angeführten Stoffen.
Gefährliche Inhaltsstoffe:
CAS: 7440-50-8
EINECS: 231-159-6
Reg.nr.: 01-2119480154-42
Kupfer
Stoff, für den ein gemeinschaftlicher Grenzwert für die Exposition am
Arbeitsplatz gilt
88,6-89,4%
CAS: 7440-22-4
EINECS: 231-131-3
Reg.nr.: 01-2119555669-21
Silber
Stoff, für den ein gemeinschaftlicher Grenzwert für die Exposition am
Arbeitsplatz gilt
4,8-5,2%
weitere Inhaltsstoffe:
Phosphor
Reg.nr.: 01-2119448009-39
Zusätzliche Hinweise:
Der Wortlaut der angeführten Gefahrenhinweise ist dem Abschnitt 16 zu entnehmen.
ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen
4.1 Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen
Allgemeine Hinweise:
Betroffene an die frische Luft bringen.
Nach Einatmen:
Frischluftzufuhr, bei Beschwerden Arzt aufsuchen.
Nach Hautkontakt:
Nach Kontakt mit dem geschmolzenen Produkt rasch mit kaltem Wasser abkühlen.
(Fortsetzung auf Seite 2)
DE

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