User manual

Haltbarkeitszeiträume und Wechselfristen wurden deshalb für die befähigten Personen in den
Instandhaltungsanweisungen *2 festgelegt. Diese Personen entsorgen diese Löschmittel
entsprechend den Vorschriften und mit Gebühren. Bei sicherheitstechnischen Mängeln sind
die befähigten Personen angewiesen, die Feuerlöscher oder ihre Bauteile außer Betrieb zu
nehmen und funktionsuntüchtig zu machen, damit Betreiber oder Dritte im Benutzungsfall,
oder zwischen 2 Prüfungen, nicht geschädigt werden (§ 12 Betriebssicherheits-Vo.)
Diese Betriebsanleitung liegt jedem Feuerlöscher bei.
* 2 – siehe Anlage