Safety data sheet Article 23078457

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A31008-N2511-B101-2-43 SECURITY LEAFLET SENSORS all AT-DE de 13.08.2015
waredownloads). Handbücher und ggf. auf einem separaten Datenträger
mitgelieferte Software sind ebenfalls von der Garantie ausgeschlossen.
u Als Garantienachweis gilt der Kaufbeleg mit Kaufdatum. Garantiean-
sprüche sind innerhalb von zwei Monaten nach Kenntnis des Garantiefal-
les geltend zu machen.
u Ersetzte Geräte bzw. deren Komponenten, die im Rahmen des Austauschs
an Gigaset elements zurückgeliefert werden, gehen in das Eigentum von
Gigaset elements über.
u Diese Garantie gilt für in der Europäischen Union erworbene Neugeräte.
Garantiegeberin ist die Gigaset
elements GmbH, Hansaallee 299,
D-40549 Düsseldorf.
u Weitergehende oder andere Ansprüche aus dieser Herstellergarantie sind
ausgeschlossen. Gigaset elements haftet nicht für Betriebsunterbrechung,
entgangenen Gewinn und den Verlust von Daten, zusätzlicher vom Kun
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den aufgespielter Software oder sonstiger Informationen. Die Sicherung
derselben obliegt dem Kunden. Des weiteren haftet Gigaset elements
nicht für Schäden, die infolge nicht korrekt erhobener, verarbeiteter, ange
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zeigter, weitergeleiteten oder gleich aus welchem Grund gerade nicht wei-
tergeleiteten Daten und/oder Signalen entstehen. Dies gilt insbesondere
jedoch nicht ausschließlich wenn die Komponente, welche die nicht kor
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rekte Erhebung, Verarbeitung, Anzeige oder Weiterleitung der Daten und/
oder Signale verursacht hat, nicht von Gigaset elements hergestellt wurde
oder die nicht korrekte Erhebung, Verarbeitung, Anzeige oder Weiterlei
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tung nicht in den Einflussbereich von Gigaset elements fällt.
u Diese Herstellergarantie lässt gesetzliche Rechte des Kunden unberührt.
Insbesondere gilt der Haftungsausschluss nicht, soweit zwingend gehaf
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tet wird, z. B. nach dem Produkthaftungsgesetz, in Fällen des Vorsatzes, der
groben Fahrlässigkeit, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder
der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflich
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ten. Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Ver-
tragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Scha-
den begrenzt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder
wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder
nach dem Produkthaftungsgesetz gehaftet wird. Eine Änderung der