operation manual

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10.1 Geeignete Brennstoffe:
Die Kamineinsätze dürfen nur mit den nachfolgenden Brennstoffen und geschlossenem Feuerraum betrieben
werden:
Naturbelassenes getrocknetes Scheitholz
Holzbriketts nach DIN 51 731
Braunkohlebriketts 6“ und 7“
Achtung! Holz ist kein Dauerbrand-Brennstoff, so
dass ein Durchheizen der Feuerstätte mit Holz
über Nacht nicht möglich ist.
Der Kamineinsatz ist für die Verbrennung von
trockenem Scheitholz mit dem Wassergehalt von
max. 30% des Darrgewichtes vorgesehen.
Scheitholz sollte 2 Jahre luftig und trocken
gelagert sein. Übermäßig feuchtes Holz führt
verstärkt zum Schwelen mit Teer- und
Kondensatbildung, wodurch der Schornstein
Schaden nehmen kann. In jedem Fall tritt aber
eine übermäßige Geräteverschmutzung auf. Die
Scheitholzlänge sollte um die 33 bzw. 50 cm
liegen.
Wird falscher oder zu feuchter Brennstoff
verwendet, kann es aufgrund von
Ablagerungen im Schornstein zu einem
Schornsteinbrand kommen. Verschließen Sie
sofort alle Luftöffnungen im Ofen und
informieren Sie die Feuerwehr. Nach dem
Ausbrennen des Schornsteines diesen vom
Fachmann auf Risse bzw. Undichtheiten
überprüfen lassen.
Holz ist ein stark entgasender Brennstoff und
braucht daher viel Oberluft (Sekundärluft). Eine
Schwach- bzw. Dauerbrandregelung ist in diesem
Brennstoff nicht möglich. Die Heizleistung bei der
Verbrennung von Holz wird grundsätzlich durch
die Aufgabemenge bestimmt.
Die Verfeuerung von richtig getrockneten Holz ist
die wirtschaftlichste und umweltfreundlichste
Verbrennung, da der Heizwert von frischem Holz
wesentlich geringer ist, als der von trockenem.
Das Verbrennen von Abfällen, insbesondere
Kunststoffe, Verpackungsmittel, beschichtetem
und behandeltem Holz schadet Ihren
Kamineinsatz und ist darüber hinaus durch das
Bundes–Imissionsschutzgesetz verboten. Reisig,
Papier und Kleinholz dürfen nur zum Anzünden
verwendet werden.
Achtung: Verwenden Sie zum Anzünden niemals
leicht brennbare Flüssigkeiten wie Benzin, Spiritus
und halten Sie derartige Flüssigkeiten stets Ihrem
Kamineinsatz fern.
10.2 Verbrennungsluftzufuhr:
Beim Betrieb des Gerätes muß darauf geachtet
werden, daß dem Raum von außen ausreichend
Luft zugeführt wird. Sowohl beim offen als auch
beim geschlossen Betrieb des Kamins besteht ein
hoher Frischluftbedarf. Vorhandene Vorkehrungen
zur Verbrennungsluftversorgung dürfen nicht
verändert werden.
Es muß sichergestellt sein, daß die notwendigen
Verbrennungsluftleitungen während des Betriebs
der Feuerstätte offen sind.
10.3 Konvektionsluft:
Um einen Wärmestau zu vermeiden, müssen die
Konvektionsluftein- und Austrittsgitter während des
Heizbetriebes stets offen sein.
10.4 Brandschutz außerhalb des
Strahlungsbereiches:
An den Kamin dürfen bis zu einem Abstand von 5
cm keine Gegenstände aus brennbaren Baustoffen
(z.B. Regale) herangeführt werden.
10.5 Brandschutz innerhalb des
Strahlungsbereiches:
Von der Feuerraumöffnung aus nach vorne und
nach den Seiten gesehen, dürfen in einem Bereich
von mindestens 80 cm keine brennbaren Bauteile
vorhanden sein (z.B. Möbel, Teppiche, Blumen
usw.).
10.6 Schutz vor Verbrennungen:
Beachten Sie unbedingt, daß sich an in Betrieb
befindlichen Heizgeräten heiße Oberflächen bzw.
Bedienungsgriffe befinden. Benutzen Sie bitte den
zur Bedienung des Kamineinsatzes beiliegenden
Schutzhandschuh. Im 80 cm Strahlungsbereich
sollte man sich nur zur Aufgabe des Brennstoffes
aufhalten, bei längeren Verweilzeiten kann es zu
Hautverbrennungen kommen. Halten Sie Kinder von
im Betrieb befindlichen Kaminen fern.
11. Verwendung und Inbetriebnahme:
11.1 Erste Inbetriebnahme:
Bei der ersten Inbetriebnahme soll der
Kamineinsatz nur mit mäßiger Leistung brennen,
um mögliche Schäden durch einen zu schnellen
Temperaturanstieg zu vermeiden (insbesondere
Trocknung der Schamottesteinauskleidung). Beim
ersten Einheizen kommt es durch Aushärtung der
Oberflächenbeschichtung zu einer Geruchs- und
Rauchbildung. Der Raum sollte bei der ersten
Inbetriebnahme gut durchlüftet werden.