operation manual

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die ins Freie führt und der Feuerstätte mindestens
360 m³/h Verbrennungsluft je m²
Feuerrraumöffnung zuführt. Sind andere
Feuerstätten im gleichen Verbrennungsluftverbund
so müssen Heizeinsätzen mindestens 540 m³/h
Verbrennungsluft je m² Feuerraumöffnung und
anderen Feuerstätten außerdem mindestens 1,6
m³ Verbrennungsluft je Stunde und je kW
Gesamtnennwärmeleistung bei einem
rechnerischen Druckunterschied von 4 Pa
gegenüber dem Freien zuströmen können (Außer
Betracht bleiben Feuerstätten, die
Raumluftunabhängig sind, keiner Abgasanlage
bedürfen oder sich in Räumen befinden, von
denen die Betriebssicherheit der Heizeinsätze
nicht gefährdet werden kann).
Wir empfehlen, die Verbrennungsluft dem
Kamineinsatz im Bereich des Konvektionsraumes
zuzuführen.
Entsprechend den Landesbauordnungen sind
Verbrennungsluftleitungen in Gebäuden mit mehr
als zwei Vollgeschossen und
Verbrennungsluftleitungen, die Brandwände
überbrücken, so herzustellen, daß Feuer und
Rauch nicht in andere Geschosse oder
Brandabschnitte übertragen werden können.
Bei der Auslegung der Verbrennungsluftleitungen
sind Widerstände zu berücksichtigen,
insbesondere gilt dies bei Einbau von Bögen und
Umlenkungen bzw. langen Leitungen.
4. Geeigneter Schornstein:
Bevor der Heizeinsatz errichtet wird, muß der
zuständige Bezirksschornsteinfegermeister bzw.
Bezirkskaminkehrermeister informiert werden.
Sollte der Kamineinsatz an einen schon
vorhandenen Schornstein angeschlossen werden,
muß dieser gekehrt und vom Schornsteinfeger
bzw. Kaminkehrer auf Zustand und Dichtheit
überprüft werden. Er stellt desweiteren fest, ob der
Schornstein für den Anschluß des Heizeinsatzes
geeignet ist.
Ist kein Schornstein vorhanden bzw. der
vorhandene Schornstein nicht geeignet, legt der
Bezirksschornsteinfegermeister bzw.
Bezirkskaminkehrermeister die Abmessungen des
neu zu errichtenden Schornstein nach DIN 4705
Teil 1 und Teil 2 fest.
Die wirksame Schornsteinhöhe ausgehend von
der Abgaseinführung muß mindestens 4 m
betragen.
5. Anschluss an das Heizungssystem:
Der Anschluss des Kamineinsatzes an die
Heizungsanlage sollte ausschließlich durch
einen autorisierten Fachbetrieb erfolgen, so
dass ein technisch einwandfreier Betrieb
gewährleistet ist. Für die mängelfreie Montage
ist die ausführende Firma, oder, bei
Eigenmontage, der Nutzer verantwortlich.
Der Kamineinsatz ist nur mit bauteilgeprüften
Sicherheitseinrichtungen zu betreiben!
Der Kamineinsatz ist mit einem
Sicherheitswärmetauscher ausgerüstet. Der
Sicherheitswärmetauscher dient der Absicherung
gegen Überhitzung der Wassertasche (z. B. bei
Stromausfall). Um eine einwandfreie Funktion des
Sicherheitswärmetauschers zu gewährleisten, ist
dieser mit einer bauteilgeprüften Thermischen
Ablaufsicherung (TAS) auszustatten. Hierbei
handelt es sich um ein Ausstattungsmerkmal, das
bei Erreichen einer Vorlauftemperatur in Höhe von
95°C kaltes Wasser zum Kühlen der
Wassertasche durch den
Sicherheitswärmetauscher (Kaltwasserleitung ist
nicht absperrbar zu installieren) leitet und somit
einen weiteren Anstieg der Temperatur verhindert.
Achtung!
Der Anschluss der thermischen
Ablaufsicherung ist zwingend notwendig!
Der Sicherheitswärmetauscher darf nicht zur
Brauchwassererwärmung verwendet werden.
Auf jeden Fall ist die Thermische
Ablaufsicherung nach erfolgter
Gesamtinstallation einer Prüfung durch einen
Fachmann zu unterziehen.
Zusätzlich ist der Kamineinsatz gemäß der DIN
4751 Teil 2 mit einem geprüften Sicherheitsventil
auszustatten.
Das Sicherheitsventil überwacht den Druck im
Kessel und lässt den Druck bei zu hoher
Belastung ab.
Wenn der wasserseitige Kreislauf des
Kamineinsatzes am Vor- und Rücklauf mit
Absperrorganen installiert wird, so ist dieser mit
einem separaten
Druckausdehnungsgefäß,
welches sich vor den Absperrorganen befindet,
auszustatten.
Auf keinen Fall darf der Zu- und Ablauf der
Thermischen Ablaufsicherung absperrbar sein!
Bei der Verfeuerung von festen Brennstoffen in
geschlossenen Anlagen ist zusätzlich zu beachten,
dass:
1. Ausreichender Wasserdruck (mindestens 2bar)
für den Brauchwasserteil zur Verfügung steht.
2. die Anlage einschließlich der
Funktionsbereitschaft der thermischen
Ablaufsicherung mindestens einmal jährlich von
einem Fachkundigen überprüft wird.
Um bei zu geringer Wärmeabnahme ein ständiges
öffnen der thermischen Ablaufsicherung zu
verhindern, wird im System ein Pufferspeicher
empfohlen. Sprechen Sie dazu mit Ihrem
Heizungsbauer.
Elektroinstallationen an der Anlage dürfen nur von
einem Fachmann ausgeführt werden. Hierbei sind
die Vorschriften und Bestimmungen des VDE und
EVU´s zu beachten.
Bei Arbeiten an elektrischen Teilen (z.B.
Pumpe/Rohranlegefühler) ist es zwingend
erforderlich,
den Stromkreis spannungsfrei zu schalten.