Certifications 2

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Sicherheitsdatenblatt
gemäß 1907/2006/EG, Artikel 31
Druckdatum: 29.01.2021 überarbeitet am: 04.02.2020Versionsnummer 1.3
Handelsname: Boss Fluid AVKP Blue
(Fortsetzung von Seite 2)
52.0.13
6.2 Umweltschutzmaßnahmen
Nicht in die Kanalisation/Oberflächenwasser/Grundwasser gelangen lassen.
Bei Eindringen in den Boden, Verunreinigung von Gewässern bzw. der Kanalisation zuständige Behörden
benachrichtigen.
6.3 Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung
Mit flüssigkeitsbindendem Material (Sand, Kieselgur, Säurebinder, Universalbinder, Sägemehl) aufnehmen.
Kontaminiertes Material als Abfall nach Abschnitt 13 entsorgen.
6.4 Verweis auf andere Abschnitte
Informationen zur sicheren Handhabung siehe Abschnitt 7.
Informationen zur persönlichen Schutzausrüstung siehe Abschnitt 8.
Informationen zur Entsorgung siehe Abschnitt 13.
ABSCHNITT 7: Handhabung und Lagerung
7.1 Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung
Längeren oder wiederholten Hautkontakt vermeiden.
Kontakt mit Augen vermeiden.
Behälter dicht geschlossen halten.
Aerosolbildung vermeiden.
Von Zündquellen fernhalten. Nicht rauchen.
Besondere Rutschgefahr durch ausgelaufenes/verschüttetes Produkt.
Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten.
Vor den Pausen und bei Arbeitsende Hände waschen.
Bei der Arbeit nicht essen, trinken, rauchen.
Hinweise zum Brand- und Explosionsschutz:
Von Zündquellen fernhalten - nicht rauchen.
Nicht gegen Flamme oder auf glühenden Gegenstand sprühen.
7.2 Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten
Anforderung an Lagerräume und Behälter:
Lösungsmittelbeständigen und dichten Fußboden vorsehen.
Eindringen in den Boden verhindern. Bei Raumtemperatur im geschlossenen Behälter lagern.
Zusammenlagerungshinweise:
Getrennt von Reduktions- und Oxidationsmitteln aufbewahren.
Getrennt von Nahrungs-, Genuss- und Futtermitteln lagern.
Weitere Angaben zu den Lagerbedingungen:
Behälter dicht geschlossen halten.
In gut verschlossenen Gebinden bei Raumtemperatur trocken lagern.
Lagerklasse:
10 - brennbare Flüssigkeit, Flammpunkt >60 °C
Klassifizierung nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV):
-
7.3 Spezifische Endanwendungen
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche
Schutzausrüstungen
8.1 Zu überwachende Parameter
Zusätzliche Hinweise zur Gestaltung technischer Anlagen:
Keine weiteren Angaben, siehe Abschnitt 7.
Bestandteile mit arbeitsplatzbezogenen, zu überwachenden Grenzwerten:
AGW (Ölnebel/Mineralölnebel): 5 mg/m³, Überschreitungsfaktor 4(II) (TRGS 900).
Zusätzliche Hinweise:
Als Grundlage dienten die bei der Erstellung gültigen Listen.
(Fortsetzung auf Seite 4)
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