Certifications 2

EG-Sicherheitsdatenblatt
Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 Art.31
Produktname :
SOLDABSORB
Erstellt/Überarbeitet am:
29.06.17 Version : 2.0
Ref.Nr.:
UDS000412_104_20170629 (GE)
Ersetzt Fassung vom:
UDS000412_20170314
CRC Industries Europe bvba
Touwslagerstraat 1, 9240 Zele Belgium
Tel (+32) (0) 52 / 45 60 11 Fax (+32) (0) 52 / 45 00 34 www.crcind.com
ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen
4.1. Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen
Augenkontakt :
Falls die Substanz in die Augen gelangt ist, während mindestens 15 Minuten
reichlich mit Wasser auswaschen
Eventuell Vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter
ausspülen.
Ärztlichen Rat einholen
Hautkontakt :
Beschmutzte, getränkte Kleidung sofort ausziehen.
Mit Wasser und Seife abwaschen.
Die Haut nicht mit Lösungsmitteln reinigen
Ärztlichen Rat einholen
Einatmen :
BEI EINATMEN: Die Person an die frische Luft bringen und für ungehinderte
Atmung sorgen.
Nur künstlich beatmen, wenn der Patient nicht atmet, aber keine Mund-zu-
Mund-Beatmung vornehmen
Ärztlichen Rat einholen
Verschlucken :
BEI VERSCHLUCKEN: Mund ausspülen. KEIN Erbrechen herbeiführen.
Einem Bewusstlosen niemals etwas durch den Mund verabreichen
4.2. Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen
Einatmen :
Kann die Atemwege reizen.
Symptome: Halsentzündung, Husten, Kurzatmigkeit
Verschlucken :
Kann zu Magendarmstörungen führen
Symptome: Halsschmerzen, Unterleibsschmerz, Übelkeit, Erbrechen.
Hautkontakt :
Kann Irritationen verursachen.
Symptome: Rötung und Schmerzen
Augenkontakt :
Kann Irritationen verursachen.
Symptome: Rötungen und Schmerzen, Beeinträchtigungen der Sehkraft
4.3. Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung
Allgemeine Hinweise :
Bei Unwohlsein ärztlichen Rat einholen (wenn möglich dieses Etikett
vorzeigen)
Bei ungewöhnlichen oder andauernden Symptomen immer ärztlichen Rat
einholen
ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung
5.1. Löschmittel
Schaum, Kohlendioxyd oder Löschpulver
5.2. Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren