Certifications 2

EG-Sicherheitsdatenblatt
Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 Art.31
Produktname :
SCREEN TFT
Erstellt/Überarbeitet am:
15.11.18 Version : 4.1
Ref.Nr.:
BDS001400_4_20181115 (GE)
Ersetzt Fassung vom:
BDS001400_20170629
CRC Industries Europe bvba
Touwslagerstraat 1, 9240 Zele Belgium
Tel (+32) (0) 52 / 45 60 11 Fax (+32) (0) 52 / 45 00 34 www.crcind.com
Q : Die CAS-Nummer ist nur eine indikative Indentifikationsnummer die außerhalb der EU zur globalen Bestandsverwaltung Anwendung
findet.
R : Als registriert geltende Stoffe in Pflanzenschutzmitteln und Biozid-Produkten gemäß Art.15 der REACH-Verordnung 1907/2006
X : SCL (Spezifische Konzentrationsgrenzwerte) gemäß Art.10 der CLP-Verordnung 1272/2008
(* Erläuterung der Sätze: siehe Kapitel 16)
ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen
4.1. Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen
Augenkontakt :
Falls die Substanz in die Augen gelangt ist, mit reichlich Wasser
auswaschen
Hautkontakt :
Mit viel Wasser und Seife waschen.
Einatmen :
Die betroffene Person an die frische Luft bringen und in einer Position
ruhigstellen, die das Atmen erleichtert.
Verschlucken :
Nach versehentlichem Verschlucken nicht zum Erbrechen bringen und
ärztlichen Rat einholen.
4.2. Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen
Einatmen :
Keine nachteiligen Auswirkungen auf die Gesundheit zu erwarten.
Verschlucken :
Kann zu Magendarmstörungen führen
Symptome: Halsschmerzen, Unterleibsschmerz, Übelkeit, Erbrechen.
Hautkontakt :
Kann Irritationen verursachen.
Augenkontakt :
Kann Irritationen verursachen.
4.3. Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung
Allgemeine Hinweise :
Bei Unfall oder Unwohlsein sofort Arzt hinzuziehen (wenn möglich dieses
Etikett vorzeigen)
Bei ungewöhnlichen oder andauernden Symptomen immer ärztlichen Rat
einholen
ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung
5.1. Löschmittel
Wasser, Schaum, Kohlendioxyd oder Löschpulver
5.2. Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren
Spraydosen können beim Erwärmen über 50°C explodieren
Bildet gefährliche Zersetzungsprodukte
CO,CO2
5.3. Hinweise für die Brandbekämpfung