Information

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Für den Betrieb von Lasereinrichtungen der Klassen 3R, 3B und 4 müs-
sen vom Betreiber geeignete Laserbrillen, Schutzkleidung oder Schutz-
handschuhe zur Verfügung gestellt werden. Auch für die Einhaltung der
speziellen Sicherheitsanforderungen für den Betrieb der verschiedenen
Lasertypen ist der Betreiber verantwortlich.
Sollten Sie Fragen bezüglich der einzuhaltenden Sicherheitsmaßnah-
men haben, beraten wir Sie gerne bei der Umsetzung. Gerne bieten wir
Ihnen eine kundenspezifische Lösung für Ihre Applikation an.