Safety data sheet

Sicherheitsdatenblatt gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006, Anhang II
Überarbeitet am / Version: 17.07.2015 / 0011
Ersetzt Fassung vom / Version: 11.02.2013 / 0010
Gültig ab: 17.07.2015
PDF-Druckdatum: 17.07.2015
Schmierfix 50 g
Art.: 1080
Eventuell weitere Informationen über Umweltauswirkungen siehe Abschnitt 2.1 (Einstufung).
Schmierfix 50 g
Art.: 1080
Toxizität / Wirkung Endpunkt Zeit Wert Einheit Organismus Prüfmethode Bemerkung
Toxizität, Fische: k.D.v.
Toxizität, Daphnien: k.D.v.
Toxizität, Algen: k.D.v.
Persistenz und
Abbaubarkeit:
Abtrennung, soweit
möglich, über
Ölabscheider.
Bioakkumulationspotenzi
al:
k.D.v.
Mobilität im Boden: k.D.v.
Ergebnisse der PBT-
und vPvB-Beurteilung:
k.D.v.
Andere schädliche
Wirkungen:
k.D.v.
Sonstige Angaben: Gemäß der Rezeptur
keine AOX enthalten.
ABSCHNITT 13: Hinweise zur Entsorgung
13.1 Verfahren zur Abfallbehandlung
Für den Stoff / Gemisch / Restmengen
Getränkte verunreinigte Putzlappen, Papier oder anderes organisches Material stellt eine Brandgefahr dar und muß kontrolliert gesammelt und
entsorgt werden.
Abfallschlüssel-Nr. EG:
Die genannten Abfallschlüssel sind Empfehlungen aufgrund der voraussichtlichen Verwendung dieses Produktes.
Aufgrund der speziellen Verwendung und Entsorgungsgegebenheiten beim Verwender können unter Umständen
auch andere Abfallschlüssel zugeordnet werden. (2014/955/EU)
07 06 99 Abfälle a. n. g.
20 01 26 Öle und Fette mit Ausnahme derjenigen, die unter 20 01 25 fallen
Empfehlung:
Von der Entsorgung über das Abwasser ist abzuraten.
Örtlich behördliche Vorschriften beachten.
Zum Beispiel auf geeigneter Deponie ablagern.
Zum Beispiel geeignete Verbrennungsanlage.
Für verunreinigtes Verpackungsmaterial
Örtlich behördliche Vorschriften beachten.
Behälter vollständig entleeren.
Nicht kontaminierte Verpackungen können wiederverwendet werden.
Nicht reinigungsfähige Verpackungen sind wie der Stoff zu entsorgen.
ABSCHNITT 14: Angaben zum Transport
Allgemeine Angaben
UN-Nummer: n.a.
Straßen- / Schienentransport (GGVSEB/ADR/RID)
Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung:
Transportgefahrenklassen: n.a.
Verpackungsgruppe: n.a.
Klassifizierungscode: n.a.
LQ (ADR 2015): n.a.
Umweltgefahren: Nicht zutreffend
Tunnelbeschränkungscode:
Beförderung mit Seeschiffen (GGVSee/IMDG-Code)
Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung:
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