Certifications 2

Sicherheitsdatenblatt gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006, Anhang II
Überarbeitet am / Version: 12.09.2018 / 0010
Ersetzt Fassung vom / Version: 07.03.2017 / 0009
Tritt in Kraft ab: 12.09.2018
PDF-Druckdatum: 12.09.2018
Kuehlerfrostschutz KFS 12 + 5 L
Art.: 21146
Einstufung gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP)
Acute Tox. 4, H302
STOT RE 2, H373 (Nieren) (oral)
Natrium-2-ethylhexanoat
Registrierungsnr. (REACH)
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Index
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EINECS, ELINCS, NLP
243-283-8
CAS
19766-89-3
% Bereich
3-<5
Einstufung gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP)
Repr. 2, H361d
Text der H-Sätze und Einstufungs-Kürzel (GHS/CLP) siehe Abschnitt 16.
Die in diesem Abschnitt genannten Stoffe sind mit Ihrer tatsächlichen, zutreffenden Einstufung genannt!
Das bedeutet bei Stoffen, welche in Anhang VI Tabelle 3.1 der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP-Verordnung) gelistet sind, wurden alle
evtl. dort genannten Anmerkungen für die hier genannte Einstufung berücksichtigt.
ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen
4.1 Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen
Ersthelfer auf Selbstschutz achten!
Nie einer ohnmächtigen Person etwas durch den Mund einflößen!
Einatmen
Person aus Gefahrenbereich entfernen.
Person Frischluft zuführen und je nach Symptomatik Arzt konsultieren.
Hautkontakt
Mit viel Wasser und Seife gründlich waschen, verunreinigte, getränkte Kleidungsstücke unverzüglich entfernen, bei Hautreizung (Rötung etc.),
Arzt konsultieren.
Augenkontakt
Kontaktlinsen entfernen.
Mit viel Wasser mehrere Min. gründlich spülen, falls nötig, Arzt aufsuchen.
Verschlucken
Mund gründlich mit Wasser spülen.
Kein Erbrechen herbeiführen, viel Wasser zu trinken geben, sofort Arzt aufsuchen.
4.2 Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen
Beeinflussung/Schädigung des Zentralnervensystems
Bewußtlosigkeit
Leber- und Nierenschäden
In bestimmten Fällen kann es vorkommen, dass die Vergiftungssymptome erst nach längerer Zeit/nach mehreren Stunden auftreten.
4.3 Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung
Symptomatische Behandlung.
Antidot:
Keine bekannt
ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung
5.1 Löschmittel
Geeignete Löschmittel
Wassersprühstrahl/alkoholbest. Schaum/CO2/Trockenlöschmittel
Ungeeignete Löschmittel
Keine bekannt
5.2 Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren
Im Brandfall können sich bilden:
Kohlenoxide
Aldehyde
Ketone
Explosionsfähige Dampf/Luft- bzw. Gas/Luft-Gemische.
5.3 Hinweise für die Brandbekämpfung
Explosions- und Brandgase nicht einatmen.
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