User manual

DEUTSCH
VYSYS XDC-20
ZUSATZ FUNK-DOME-CAMERA
Rechtliche Grundlagen
08
In Deutschland regelt eine Reihe von Gesetzen,
wer Videoüberwachung wie und wo einsetzen
darf. Ein wichtiger Punkt ist: Videoüberwa-
chung muss gesetzeskonform installiert und
betrieben werden.
VIDEOÜBERWACHUNG
PRIVATER BEREICH
Aufgrund der einfachen Bedienbarkeit, moder-
ner und vernetzter Technik hält die Videoüber-
wachung zunehmend Einzug in Privathäuser
und Wohnun-gen. Bei der Installation müssen
natürlich die rechtlichen Grundlagen entsprechend
eingehalten werden, wobei hier regelmäßig
aufgrund der Vielfältigkeit der Gegebenheiten
vor Ort eine Einzelfallbetrachtung vorgenommen
werden muss.Folgende Voraussetzungen sollten
dabei geprüft werden:
1. Rechtmäßigkeit:
Eine Überwachung des eigenen privaten Um-
feldes (Grundstück, Wohnung) ist regelmäßig
zulässig. Werden fremde Personen innerhalb
dieses rein privaten Umfeldes überwacht, ist dies
nur erlaubt, wenn die betroffenen Personen dem
ausdrücklich oder durch schlüssiges Verhalten
zugestimmt haben. Eine Überwachung frem-
den Privat-Umfeldes oder öffentlichen Umfeldes
(Straßen, Wege, Plätze) ist im Regelfall nicht
zulässig und nur öffentlichen staatlichen Stellen
vorbehalten. Eine Überwachung des eigenen, je-
doch öffentlich zugänglichen Privat-Umfeldes kann
abhängig vom Überwachungszweck im Einzelfall
zulässig sein.
2. Verhältnismäßigkeit:
In jedem Fall sollte vor dem Einsatz einer Video-
überwachung geprüft werden, ob diese in Abwä-
gung der berechtigten Interessen des Eigentümers,
der z.B. sein Grundstück vor rechtswidrigen
Übergriffen von außen schützen möchten, und
dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht der Perso-
nen, die in den überwachten Bereich eintreten
oder eintreten wollen, verhältnismäßig ist. Es sollte
grundsätzlich hinterfragt werden, ob den mög-
licherweise zu erwartenden Beeinträchtigungen
(z.B. Straftaten, Angriffe auf Personen oder den
Wohnbereich) nicht anders (z.B. durch eine Alarm-
anlage, zusätzliche mechanische Absicherungen,
Sicherheitspersonal) begegnet werden kann.
VIDEOÜBERWACHUNG
ÖFFENTLICHER BEREICH
Die Beobachtung öffentlich zugänglicher Räume
mit Videoüberwachung ist grundsätzlich nur
zulässig, wenn sie zur Aufgabenerfüllung von
öffentlichen staatlichen Stellen innerhalb des
gesetzlichen Rahmens vorgenommen wird. In