Information

4) Ist eine Reparatur oder ein Umtausch aus wirtschaftlichen oder sonstigen Gründen nicht
möglich, so erhält der Kunde den Kaufpreis erstattet. Die Entscheidung über das Bestehen
von wirtschaftlichen oder sonstigen Gründen, die eine Reparatur oder einen Umtausch
unmöglich machen, liegt allein im Ermessen von Conrad Electronic. Mit der Rückzahlung
des Kaufpreises hat Conrad Electronic seine Vertragspflicht erfüllt.
5) Bei einem Umtausch oder einer Reparatur beginnt die Garantiefrist nicht erneut.
6) Als Garantienachweis gilt der Kaufbeleg mit Kaufdatum. Die Garantie ist nur für den
Käufer gültig und ist nicht übertragbar.
7) Soweit Conrad Electronic im Rahmen der Garantie eine Ware austauscht oder den
Kaufpreis erstattet, wird bereits heute vereinbart, dass das Eigentum an der
auszutauschenden/gutgeschriebenen Ware wechselseitig in dem Zeitpunkt vom Kunden auf
Conrad Electronic bzw. umgekehrt übergeht, in dem einerseits Conrad Electronic die Ware
vom Kunden zurückgesandt bekommt bzw. der Kunde die Austauschlieferung oder die
Kaufpreisrückerstattung von Conrad Electronic erhält.