Security Datasheet

HANDSCHUTZ
Schützen Sie die Hände mit Arbeitshandschuhen der Kategorie III (siehe Norm EN 374).
Bei der endgültigen Auswahl des Materials der Arbeitshandschuhe sind zu berücksichtigen: Verträglichkeit, Abbaubarkeit, Bruchzeit und Permeation.
Bei Zubereitungen ist die Chemikalienbeständigkeit von Arbeitshandschuhen vor dem Einsatz zu prüfen, da sie nicht vorhersehbar ist. Handschuhe haben
eine Tragezeit, die von der Dauer und Art der Verwendung abhängt.
HAUTSCHUTZ
Arbeitskleidung mit langen Ärmeln und Sicherheitsschuhe für den professionellen Einsatz der Kategorie I tragen (siehe Verordnung 2016/425 und Norm
EN ISO 20344). Nach dem Ausziehen der Schutzkleidung mit Wasser und Seife waschen.
AUGENSCHUTZ
Es wird empfohlen, eine luftdichte Schutzbrille zu tragen (siehe Norm EN 166).
ATEMSCHUTZ
Bei Überschreitung des Schwellenwertes (z. B. TLV-TWA) des Stoffes bzw. eines oder mehrerer im Produkt enthaltenen Stoffe, Es empfiehlt sich, eine
Maske mit Filter Typ B aufzusetzen, dessen Klasse (1, 2 bzw. 3) je nach der höchsten Einsatzkonzentration auszuwählen ist. (Bez. Norm EN 14387). Bei
Vorhandensein von Gasen bzw. Dämpfen anderer Beschaffenheit und/oder Gas bzw. Dämpfen mit Partikeln (Aerosol, Rauch, Nebel, usw.) sind Kombifilter
vorzusehen.
Reichen die ergriffenen, technischen Maßnahmen zur Minderung der Aussetzung des Arbeitnehmers an den berücksichtigten Schwellenwerte nicht aus,
so ist Einsatz von Atemwege-Schutzvorrichtungen notwendig. Der durch die Maske gegebene Schutz ist in jedem Fall begrenzt.
Wenn der berücksichtige Stoff geruchslos ist bzw. dessen Geruchsschwelle den entsprechenden TLV-TWA überschreitet oder aber im Notfall, Ein
selbstbetätigtes Druckluft-Atemgerät mit offenem Kreis (Bez. Norm EN 137) bzw. ein Atemgerät mit äußerem Lufteinlass (Bez. Norm EN138) sind
aufzusetzen. Zur einwandfreien Auswahl des Atemwege-Schutzvorrichtung ist die Norm EN 529 aufschlaggebend.
NACHPRÜFUNGEN DER UMWELTAUSSETZUNG.
Die Emissionen aus Herstellverfahren, einschl. derer aus Belüftungsgeräten, sollten auf Einhaltung der Umweltschutzvorschriften geprüft werden.
ABSCHNITT 9. Physikalische und chemische Eigenschaften
9.1. Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften
Eigenschaften
Wert
Information
Physikalischer Zustand
Flüssigkeit
Farbe
transparent
Geruch
charakteristisch
Schmelzpunkt / Gefrierpunkt
Siedebeginn
100°
Entzündbarkeit
nicht entflammbar
Untere Explosionsgrenze
Nicht verfügbar
Obere Explosionsgrenze
Nicht verfügbar
Flammpunkt
> 60 °C
Selbstentzündungstemperatur
Nicht verfügbar
pH-Wert
7,5
Kinematische Viskosität
Nicht verfügbar
Löslichkeit
wasserlöslich
Verteilungskoeffizient: n-Octanol/Wasser
Nicht verfügbar
Dampfdruck
17,48 mmHg
Dichte und/oder relative Dichte
1,00
Relative Dampfdichte
Nicht verfügbar
Partikeleigenschaften
Nicht verfügbar
9.2. Sonstige Angaben
9.2.1. Angaben über physikalische Gefahrenklassen
Angaben nicht vorhanden.