Certifications 2
Druckdatum 03.01.2019, Überarbeitet am 03.01.2019
Version 01
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INTER-UNION Technohandel GmbH
Sicherheitsdatenblatt 1907/2006/EG - REACH (DE-AT)
NIGRIN Universalreingungstücher
GTIN: 4008153203985
76829 Landau/Pfalz
Artikelnummer 20398_1218
ABSCHNITT 3: Zusammensetzung / Angaben zu Bestandteilen
Produktart:
Bei dem Produkt handelt es sich um ein Gemisch.
Gehalt [%]
Bestandteil
1 - <5
GHS/CLP: Eye Irrit. 2: H319
3-Methoxy-3-methylbutan-1-ol
CAS: 56539-66-3, EINECS/ELINCS: 260-252-4, Reg-No.: 01-2119976333-33-XXXX
1 - <5
GHS/CLP: Flam. Liq. 2: H225 - Eye Irrit. 2: H319
Ethanol
CAS: 64-17-5, EINECS/ELINCS: 200-578-6, EU-INDEX: 603-002-00-5, Reg-No.: 01-2119457610-43-XXXX
Bestandteilekommentar
SVHC Liste (Candidate List of Substances of Very High Concern for authorisation): Enthält
keine oder unter 0,1% der gelisteten Stoffe.
Der Wortlaut der angeführten H-Sätze ist dem ABSCHNITT 16 zu entnehmen.
ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen
4.1
Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen
Allgemeine Hinweise
Benetzte Kleidung wechseln.
Nach Einatmen
Für Frischluft sorgen.
Bei Beschwerden ärztlicher Behandlung zuführen.
Nach Hautkontakt
Bei Berührung mit der Haut mit warmem Wasser abspülen.
Bei andauernder Hautreizung Arzt aufsuchen.
Nach Augenkontakt
Bei Berührung mit den Augen gründlich mit Wasser abspülen.
Bei Beschwerden ärztlicher Behandlung zuführen.
Nach Verschlucken
Sofort ärztlichen Rat einholen.
4.2
Wichtigste akute oder verzögert auftretende Symptome und Wirkungen
Reizende Wirkungen
4.3
Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung
Symptomatisch behandeln.
ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung
5.1
Löschmittel
Geeignete Löschmittel
Kohlendioxid (CO2).
Wassersprühstrahl.
Löschpulver.
Schaum.
Ungeeignete Löschmittel
Wasservollstrahl.
5.2
Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren
Gefahr der Bildung toxischer Pyrolyseprodukte, Kohlenmonoxid (CO), unverbrannte
Kohlenwasserstoffe
5.3
Hinweise für die Brandbekämpfung
Umgebungsluftunabhängiges Atemschutzgerät verwenden.
Brandrückstände und kontaminiertes Löschwasser müssen entsprechend den örtlichen
behördlichen Vorschriften entsorgt werden.
ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
6.1
Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende Verfahren
Für ausreichende Lüftung sorgen.
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