Safety Data Sheet

EG-Sicherheitsdatenblatt
gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006
Überarbeitet am: 06.07.2017 Seite 2 von 6
OREGON Bio Chain Oil
Artikel-Nr.: 2182BB
alkoholbeständiger Schaum, Löschpulver, Kohlendioxid (CO2).
Geeignete Löschmittel
Wasservollstrahl.
Ungeeignete Löschmittel
5.2. Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren
Gefährliche Zersetzungsprodukte: Kohlenmonoxid Kohlendioxid (CO2). Explosions- und Brandgase nicht
einatmen.
Im Brandfall: Umgebungsluftunabhängiges Atemschutzgerät tragen.
5.3. Hinweise für die Brandbekämpfung
Kontaminiertes Löschwasser getrennt sammeln. Nicht in die Kanalisation oder Gewässer gelangen lassen.
Nicht in den Untergrund/Erdreich gelangen lassen.
Zusätzliche Hinweise
ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
6.1. Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende
Verfahren
Siehe Schutzmaßnahmen unter Punkt 7 und 8.
Nicht in die Kanalisation oder Gewässer gelangen lassen. Nicht in den Untergrund/Erdreich gelangen lassen.
Verschmutzte Gegenstände und Fußboden unter Beachtung der Umweltvorschriften gründlich reinigen .
6.2. Umweltschutzmaßnahmen
Mit flüssigkeitsbindendem Material (Sand, Kieselgur, Säurebinder, Universalbinder) aufnehmen. Das
aufgenommene Material gemäß Abschnitt Entsorgung behandeln.
6.3. Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung
Siehe Schutzmaßnahmen unter Punkt 7 und 8.
6.4. Verweis auf andere Abschnitte
ABSCHNITT 7: Handhabung und Lagerung
7.1. Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung
Persönliche Schutzausrüstung verwenden. Bei Gebrauch nicht essen, trinken oder rauchen. Für Frischluft
sorgen. Behälter mit Vorsicht öffnen und handhaben. Zu vermeidende Bedingungen:
Aerosolerzeugung/-bildung.
Hinweise zum sicheren Umgang
Es sind keine besonderen Maßnahmen erforderlich.
Hinweise zum Brand- und Explosionsschutz
7.2. Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten
Schützen gegen: Frost. Vor Hitze schützen. Gegen direkte Sonneneinstrahlung schützen. Behälter dicht
geschlossen halten und an einem kühlen, gut gelüfteten Ort aufbewahren.
Anforderungen an Lagerräume und Behälter
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Lagerklasse nach TRGS 510:
7.3. Spezifische Endanwendungen
Technisches Merkblatt beachten.
ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstungen
8.1. Zu überwachende Parameter
8.2. Begrenzung und Überwachung der Exposition
Siehe Kapitel 7. Es sind keine darüber hinausgehenden Maßnahmen erforderlich.
Geeignete technische Steuerungseinrichtungen
Am Arbeitsplatz nicht essen, trinken, rauchen, schnupfen.
Schutz- und Hygienemaßnahmen
Gestellbrille mit Seitenschutz.
Augen-/Gesichtsschutz
Revisions-Nr.: 1,6 - Ersetzt die Version: 1 D - DE Druckdatum: 21.07.2017