Safety Data Sheet

EG-Sicherheitsdatenblatt
gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006
Überarbeitet am: 06.07.2017 Seite 3 von 9
OREGON PREMIUM, O10-5896
Artikel-Nr.: 2254BBLK
Nicht in die Kanalisation oder Gewässer gelangen lassen. Nicht in den Untergrund/Erdreich gelangen lassen.
Verschmutzte Gegenstände und Fußboden unter Beachtung der Umweltvorschriften gründlich reinigen .
6.2. Umweltschutzmaßnahmen
Mit flüssigkeitsbindendem Material (Sand, Kieselgur, Säurebinder, Universalbinder) aufnehmen. Das
aufgenommene Material gemäß Abschnitt Entsorgung behandeln.
6.3. Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung
Siehe Schutzmaßnahmen unter Punkt 7 und 8.
6.4. Verweis auf andere Abschnitte
ABSCHNITT 7: Handhabung und Lagerung
7.1. Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung
Persönliche Schutzausrüstung verwenden. Bei Gebrauch nicht essen, trinken oder rauchen. Für Frischluft
sorgen. Behälter mit Vorsicht öffnen und handhaben. Zu vermeidende Bedingungen:
Aerosolerzeugung/-bildung.
Hinweise zum sicheren Umgang
Die Bildung entzündlicher und explosionsfähiger Dampfkonzentrationen in der Luft und ein Überschreiten der
Arbeitsplatzgrenzwerte vermeiden. Das Material nur an Orten verwenden, bei denen offenes Licht, Feuer und
andere Zündquellen ferngehalten werden. Im Gasraum geschlossener Gebinde können sich, insbesondere bei
Wärmeeinwirkung, Dämpfe entzündlicher Lösemittel ansammeln. Feuer und Zündquellen sind deshalb
fernzuhalten. Erdung von Behältern, Apparaturen, Pumpen und Absaugeinrichtungen vorsehen. Nur
funkenfreies Werkzeug verwenden. Empfehlung: Antistatische Schuhe und Arbeitskleidung tragen.
Hinweise zum Brand- und Explosionsschutz
7.2. Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten
Schützen gegen: Frost. Vor Hitze schützen. Gegen direkte Sonneneinstrahlung schützen. Behälter dicht
geschlossen halten und an einem kühlen, gut gelüfteten Ort aufbewahren.
Anforderungen an Lagerräume und Behälter
2B
Lagerklasse nach TRGS 510:
7.3. Spezifische Endanwendungen
Technisches Merkblatt beachten.
ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstungen
8.1. Zu überwachende Parameter
Arbeitsplatzgrenzwerte (TRGS 900)
Spitzenbegr.F/m³mg/m³ppmBezeichnungCAS-Nr. Art
4(II)102-Butoxyethanol111-76-2 49
4(II)1000Butan106-97-8 2400
2(II)
Kohlenwasserstoffgemische, Fraktionen
(RCP-Gruppe): C9-C15 Aliphaten
- 600
4(II)1000Propan74-98-6 1800
Biologische Grenzwerte (TRGS 903)
Proben.-
Zeitpunkt
Parameter Grenzwert Unters.- materialBezeichnungCAS-Nr.
111-76-2 2-Butoxyethanol U100 mg/l cButoxyessigsäure
Revisions-Nr.: 1,6 - Ersetzt die Version: 1 D - DE Druckdatum: 21.07.2017