Operating instructions

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Schutzarten von Ventilatoren in Nassräumen
Protection classes for fans in humid rooms / Bathrooms
Indices de protection pour ventilateurs dans des pièces humides / SDB
Bereichseinteilungen bei Bädern, Duschen,
Schwimmbäder etc.
Mit der Einführung von exakt bestimmten
Bereichen in das VDE-Vorschriftenwerk wurde
eine Basis geschaffen, welche die Zuordnung
bestimmter Elektro-Installationsmaßnahmen zu
einem bestimmten Anlagenort ermöglicht.
Durch die Festlegung dieser Bereiche sind nun
konkrete Aussagen über Elektroinstallationen
möglich, wie z.B. die Aussage welche Schutz-
maßnahme, IP-Schutzart oder Leitungsinstalla-
tion wie, wo und in welchem Bereich anzuwen-
den ist. Dies dient der Erleichterung in der
Praxis und ermöglicht eine eigenständige Be-
urteilung.
Bereiche in Bade- und Duschräumen
Bereits seit 1985 müssen bei der Installation der
ume mit Badewanne oder Dusche geß
DIN VDE 0100 Teil 701 die Regelungen über
Bereiche 0, 1, 2 oder 3 bei der Elektroinstalla-
tion beachtet werden. Für die Elektroinstallation
sind bereichsabngig z.B. folgende Maßnah-
men zu beachten:
Im Bereich 0
Es dürfen nur Betriebsmittel verwendet
werden, die ausdrücklich zur Verwendung in
Badewannen erlaubt sind.
Als IP-Schutzart wird für öffentliche Bäder
und für Bäder in Wohnungen IP X7 gefor-
dert.
Als Schutzmaßnahme darf nur die Schutz-
kleinspannung mit Nennspannung bis 12 V
verwendet werden. Die Stromquelle muss
außerhalb des Bereiches 0 angeordnet sein.
Schalter und Steckdosen sind hier verboten.
Ebenfalls unzulässig ist die Installation von
Verbindungsdosen.
Im Bereich 1
Es dürfen nur ortsfeste Warmwasser- und
Abluftgeräte verwendet werden.
Die IP-Schutzart für Betriebsmittel in diesen
Bereichen ist in öffentlichen Bädern IP X5,
für Bäder in Wohnungen IP X4 (bzw. IP X5,
wenn mit Strahlwasser zu rechnen ist).
Schalter und Steckdosen sind auch hier
unzulässig; Ausnahme: Schalter in Ver-
brauchsmitteln sind zulässig.
Auch Verbindungsdosen dürfen im
Bereich 1 nicht angeordnet werden.
Im Bereich 2
Schalter und Steckdosen sind unzulässig.
Dies gilt nicht für Schalter in Verbrauchs-
mitteln.
Die Schutzart muss in öffentlichen Bädern
IP X5, in Wohnungen IP X4 betragen.
Ausdrücklich untersagt sind Verbindungs-
dosen.
Kabel und Leitungen
In den Bereichen 0, 1, 2 dürfen keine
Leitungen im oder unter Putz sowie hinter
Wandverkleidungen verlegt werden.
Es bestehen Ausnahmen für Leitungen zur
Versorgung im Bereich 1 und 2 festange-
brachter Verbrauchsmittel, wenn sie senk-
recht verlegt und von hinten in diese einge-
führt werden.
In den Bereichen 0, 1, 2 und 3 dürfen weder
Leitungen noch Kabel verlegt werden, die
zur Stromversorgung anderer Räume oder
anderer Orte dienen.
Bereiche in Schwimmbädern
Die r überdachte Schwimmbäder (Schwimm-
hallen) und Schwimmbäder im Freien geltende
DIN VDE 0100 Teil 702/6.92 unterteilt die
Bereiche in 0, 1 und 2 und legt z.B. folgende
Bereichsinstallationen fest:
Im Bereich 0
Die elektrischen Betriebsmittel müssen min-
destens IP X8 sein.
Es dürfen keine Installationsgeräte, z.B.
Schalter und Steckdosen angebracht wer-
den.
Verbindungsdosen sind in diesem Bereich
verboten.
Festinstallierte Geräte sind zulässig, wenn
sie für die besondere Verwendung in
Schwimmbädern hergestellt sind.
Im Bereich 1
Es dürfen keine Installationsgeräte ange-
bracht werden, z.B. Schalter und Steck-
dosen. Ausnahme: Kleine Schwimmbäder,
in denen es nicht möglich ist, diese außer-
halb des Bereiches 1 anzubringen.
Steckdosen dürfen in diesem Fall im
Bereich 1 nur angebracht werden, wenn sie
in mindestens 1,25 m Entfernung (Hand-
bereich) von Bereich 0 und in einer Höhe
von mindestens 0,3 m über dem Fußboden
angeordnet und entweder mit einer Fehler-
strom-Schutzeinrichtung mit einem Ι
n
30
oder einzeln von Trenntrafos geschützt sind.
Die Trenntrafos müssen sich außerhalb der
Bereiche 0, 1 und 2 befinden.
Festinstallierte Geräte dürfen angebracht
werden, wenn sie für die besondere Ver-
wendung in Schwimmbädern hergestellt
sind.
Die Schutzart ist mindestens IP X5; für
kleine Schwimmbecken in Gebäuden IP X4,
wenn nicht Strahlwasser-Reinigung erfolgt.
Im Bereich 2
Es dürfen u.a. angebracht werden Leuchten
der Schutzklasse II. Besondere Anforde-
rungen an Leuchten für Schwimmbecken
und ähnliche Anwendungen sind festgelegt
in DIN VDE 0711 Teil 218/92.
Geräte, die von einem Trenntrafo gespeist
werden.
Zulässig sind hier auch Geräte der
Schutzklasse I, wenn sie durch Fehlerstrom-
Schutzeinrichtungen mit einem Ι
n
30 mA
geschützt werden.
Die Schutzart beträgt für Schwimmhallen
IP X2, für Schwimmbecken im Freien IP X4
und für die Fälle, in denen Strahlwasser auf-
tritt, IP X5.
Kabel und Leitungen
In den Bereichen 0 und 1 dürfen nur Kabel
und Leitungen keine metallene Umhüllung
haben und nicht in Metallrohren verlegt
werden.
Im Bereich 2 dürfen Kabel und Leitungen
nicht in berührbaren Metallrohren verlegt
werden.
In den Bereichen 0 und 1 dürfen nur Kabel
und Leitungen verlegt werden, die für die
Versorgung der in diesen Bereichen ange-
ordneten Geräte notwendig sind.