Operating instructions
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Schutzarten von Ventilatoren in Nassräumen
Protection classes for fans in humid rooms / Bathrooms
Indices de protection pour ventilateurs dans des pièces humides / SDB
Bereichseinteilungen bei Bädern, Duschen,
Schwimmbäder etc.
Mit der Einführung von exakt bestimmten
Bereichen in das VDE-Vorschriftenwerk wurde
eine Basis geschaffen, welche die Zuordnung
bestimmter Elektro-Installationsmaßnahmen zu
einem bestimmten Anlagenort ermöglicht.
Durch die Festlegung dieser Bereiche sind nun
konkrete Aussagen über Elektroinstallationen
möglich, wie z.B. die Aussage welche Schutz-
maßnahme, IP-Schutzart oder Leitungsinstalla-
tion wie, wo und in welchem Bereich anzuwen-
den ist. Dies dient der Erleichterung in der
Praxis und ermöglicht eine eigenständige Be-
urteilung.
Bereiche in Bade- und Duschräumen
Bereits seit 1985 müssen bei der Installation der
Räume mit Badewanne oder Dusche gemäß
DIN VDE 0100 Teil 701 die Regelungen über
Bereiche 0, 1, 2 oder 3 bei der Elektroinstalla-
tion beachtet werden. Für die Elektroinstallation
sind bereichsabhängig z.B. folgende Maßnah-
men zu beachten:
Im Bereich 0
– Es dürfen nur Betriebsmittel verwendet
werden, die ausdrücklich zur Verwendung in
Badewannen erlaubt sind.
– Als IP-Schutzart wird für öffentliche Bäder
und für Bäder in Wohnungen IP X7 gefor-
dert.
– Als Schutzmaßnahme darf nur die Schutz-
kleinspannung mit Nennspannung bis 12 V
verwendet werden. Die Stromquelle muss
außerhalb des Bereiches 0 angeordnet sein.
– Schalter und Steckdosen sind hier verboten.
Ebenfalls unzulässig ist die Installation von
Verbindungsdosen.
Im Bereich 1
– Es dürfen nur ortsfeste Warmwasser- und
Abluftgeräte verwendet werden.
– Die IP-Schutzart für Betriebsmittel in diesen
Bereichen ist in öffentlichen Bädern IP X5,
für Bäder in Wohnungen IP X4 (bzw. IP X5,
wenn mit Strahlwasser zu rechnen ist).
– Schalter und Steckdosen sind auch hier
unzulässig; Ausnahme: Schalter in Ver-
brauchsmitteln sind zulässig.
– Auch Verbindungsdosen dürfen im
Bereich 1 nicht angeordnet werden.
Im Bereich 2
– Schalter und Steckdosen sind unzulässig.
Dies gilt nicht für Schalter in Verbrauchs-
mitteln.
– Die Schutzart muss in öffentlichen Bädern
IP X5, in Wohnungen IP X4 betragen.
– Ausdrücklich untersagt sind Verbindungs-
dosen.
Kabel und Leitungen
– In den Bereichen 0, 1, 2 dürfen keine
Leitungen im oder unter Putz sowie hinter
Wandverkleidungen verlegt werden.
Es bestehen Ausnahmen für Leitungen zur
Versorgung im Bereich 1 und 2 festange-
brachter Verbrauchsmittel, wenn sie senk-
recht verlegt und von hinten in diese einge-
führt werden.
– In den Bereichen 0, 1, 2 und 3 dürfen weder
Leitungen noch Kabel verlegt werden, die
zur Stromversorgung anderer Räume oder
anderer Orte dienen.
Bereiche in Schwimmbädern
Die für überdachte Schwimmbäder (Schwimm-
hallen) und Schwimmbäder im Freien geltende
DIN VDE 0100 Teil 702/6.92 unterteilt die
Bereiche in 0, 1 und 2 und legt z.B. folgende
Bereichsinstallationen fest:
Im Bereich 0
– Die elektrischen Betriebsmittel müssen min-
destens IP X8 sein.
– Es dürfen keine Installationsgeräte, z.B.
Schalter und Steckdosen angebracht wer-
den.
– Verbindungsdosen sind in diesem Bereich
verboten.
– Festinstallierte Geräte sind zulässig, wenn
sie für die besondere Verwendung in
Schwimmbädern hergestellt sind.
Im Bereich 1
– Es dürfen keine Installationsgeräte ange-
bracht werden, z.B. Schalter und Steck-
dosen. Ausnahme: Kleine Schwimmbäder,
in denen es nicht möglich ist, diese außer-
halb des Bereiches 1 anzubringen.
Steckdosen dürfen in diesem Fall im
Bereich 1 nur angebracht werden, wenn sie
in mindestens 1,25 m Entfernung (Hand-
bereich) von Bereich 0 und in einer Höhe
von mindestens 0,3 m über dem Fußboden
angeordnet und entweder mit einer Fehler-
strom-Schutzeinrichtung mit einem Ι
∆n
≥ 30
oder einzeln von Trenntrafos geschützt sind.
Die Trenntrafos müssen sich außerhalb der
Bereiche 0, 1 und 2 befinden.
– Festinstallierte Geräte dürfen angebracht
werden, wenn sie für die besondere Ver-
wendung in Schwimmbädern hergestellt
sind.
– Die Schutzart ist mindestens IP X5; für
kleine Schwimmbecken in Gebäuden IP X4,
wenn nicht Strahlwasser-Reinigung erfolgt.
Im Bereich 2
– Es dürfen u.a. angebracht werden Leuchten
der Schutzklasse II. Besondere Anforde-
rungen an Leuchten für Schwimmbecken
und ähnliche Anwendungen sind festgelegt
in DIN VDE 0711 Teil 218/92.
– Geräte, die von einem Trenntrafo gespeist
werden.
– Zulässig sind hier auch Geräte der
Schutzklasse I, wenn sie durch Fehlerstrom-
Schutzeinrichtungen mit einem Ι
∆n
≥ 30 mA
geschützt werden.
– Die Schutzart beträgt für Schwimmhallen
IP X2, für Schwimmbecken im Freien IP X4
und für die Fälle, in denen Strahlwasser auf-
tritt, IP X5.
Kabel und Leitungen
– In den Bereichen 0 und 1 dürfen nur Kabel
und Leitungen keine metallene Umhüllung
haben und nicht in Metallrohren verlegt
werden.
– Im Bereich 2 dürfen Kabel und Leitungen
nicht in berührbaren Metallrohren verlegt
werden.
– In den Bereichen 0 und 1 dürfen nur Kabel
und Leitungen verlegt werden, die für die
Versorgung der in diesen Bereichen ange-
ordneten Geräte notwendig sind.