Operating instructions

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Explosionsschutz
Regelwerk, Zoneneinteilung und Gerätekategorien
1. Regelwerk
Bereiche, in denen Explosionsgefahr besteht, die zur
Schädigung von Personen oder der Umwelt führen kann, un-
terliegen gesetzlichen Regelungen. Zunächst auf nationaler
Ebene erlassen, wurden diese in den letzten Jahren durch
europäische Richtlinien ersetzt. Zur Vereinheitlichung des
Explosionsschutzes wurde 1994 die EG-Richtlinie 94/9/EG
verabschiedet. Sie regelt die Anforderungen an die
Beschaffenheit explosionsgeschützter Geräte und
Schutzsysteme,
indem sie grundlegende Sicherheits- und
Gesundheitsanforderungen vorschreibt und stellt den freien
Warenverkehr innerhalb der Europäischen Union sicher.
Zur Vereinheitlichung der konstruktiven Anforderungen an
Ventilatoren wurde hervorgehend aus dem VDMA-Einheitsblatt
24169 Teil 1 bzw. Teil 2 die Norm DIN EN 14986
Konstruktion von Ventilatoren für den Einsatz in explosions-
gefährdeten Bereichen“ erarbeitet.
Die Anforderungen der Explosionsschutz-Richtlinie 94/9/EG
gelten als erfüllt, wenn die Ventilatoren der Norm DIN EN
14986 entsprechen.
2. Richtlinie 94/9/EG (ATEX)
Was bedeutet die Abkürzung ATEX?
At
mosphères Explosibles = ATEX
Gültigkeit und Anwendungsbereich?
Per 1.7.2003 traten die folgenden „ATEX“-Richtlinien in Kraft:
Richtlinie 94/9/EG (ATEX 95) für „ Geräte und Schutz sys -
teme zur bestimmungsgemäßen Verwendung in explosions-
gefährdeten Bereichen“. Die Richtlinie 94/9/EG gleicht die
Rechts vorschriften der EU-Mitgliedstaaten an und gilt für
Her steller von Geräten, Komponenten und Schutzsystemen.
Richtlinie 1999/92/EG (ATEX 137) über „ Mindestvorschriften
zur Verbesserung des Gesundheitsschutzes und der Sicher -
heit der Arbeitnehmer, die durch explosionsgefährdete At mos-
phä ren gefährdet werden können“. Diese Richtlinie gilt für die
Er richtung der Anlagen und die Anpassung bestehender An -
lagen.
Ziel der Richtlinie 94/9/EG?
Der Binnenmarkt soll durch einheitliche und allgemeine Be-
schaffungsanforderungen vereinfacht werden.
Was sind die Unterschiede zwischen der bisherigen
Normung und der Richtlinie 94/9/EG?
1. Die Richtlinie 94/9/EG legt zusätzlich Gesundheits- und
Sicher heitsanforderungen für nichtelektrische (mechani-
sche) Geräte fest, die in explosionsgefährdeten Bereichen
eingesetzt werden.
2. Erweiterung der Geräte-Kennzeichnung um Kategorien.
3. Erweiterung des Konformitätsbewertungsverfahren um das
QM-Zertifikat für elektrische Geräte der Kategorien 1 und 2.
4. Veränderung der Zoneneinteilung.
Weitere Neuerungen?
a.) Elektrische Betriebsmittel
Das Prüfungsverfahren hat sich geringfügig geändert,
bleibt aber in den Grundzügen bestehen.
b.) Mechanische Betriebsmittel
Nachdem bisher keine Prüfung erforderlich war, sind nun
die folgenden Verpflichtungen neu:
– Überprüfung auf Zündquellen,
– Erstellung der Dokumentation,
– Erstellung einer Gefahrenanalyse.
Welche Zertifikate gibt es im Zusammenhang mit ATEX?
1. EG-Baumusterprüfbescheinigungen Ventilatoren
2. EG-Baumusterprüfbescheinigungen Motoren
3. EG-Zertifikat QM nach 94/9/EG (Qualitätsmanagement des
Unternehmens)
4. Konformitätserklärungen
In welchen Ländern gilt die Richtlinie 94/9/EG?
In allen EU-Mitgliedstaaten und der Schweiz.
3. Grundlegende Anforderungen
Die grundlegenden Anforderungen ergeben sich aus den
Explosionsschutz-Richtlinien.
Ein vertretbares Sicherheitsniveau wird erreicht, wenn der Min -
destumfang der Schutzmaßnahmen der jeweils zu erwarten-
den Häufigkeit des Auftretens einer explosionsfähigen
Atmosphäre angepasst wird. Um die Anforderungen an die
Betriebsmittel gestuft festlegen zu können, werden die explo-
sionsgefährdeten räumlichen Bereiche je nach Wahrschein-
lichkeit des Auftretens einer gefährlichen explosionsfähigen
Atmosphäre in Zonen eingeteilt.
Im Folgenden werden die Zoneneinteilung und die diesen
Zonen zugrunde liegenden Anforderungen an die Betriebs -
mittel angegeben. Die Zoneneinteilung erfolgt separat, je nach
Art der explosionsfähigen Materie (Gas, Dampf, Nebel oder
brennbare Stäube).
4. Zoneneinteilung, Gerätekategorien, Zündschutzarten
Betreiber einer Anlage mit explosionsgefährdeten Bereichen
nach Richtlinie 1999/92/EG (ATEX 137) müssen für den
Betrieb ein Explosionsschutzdokument erstellen, in dem u.a.
die Einteilung der Ex-Bereiche in Zonen erfolgt.
Die Einteilung wird durch die mögliche Freisetzungsquelle und
deren Parameter (z.B. Freisetzungsgeschwindigkeit, Lüftung,
Konzentration, Flammpunkt von Flüssigkeiten) bestimmt.
Ein Überblick über die Zoneneinteilung und die Zuordnung
von Geräten (Gerätekategorie nach 94/9/EG) zu den entspre-
chenden Zonen ist in Tabelle 1 dargestellt.
Der Umfang der bei der Konstruktion der Betriebsmittel
getroffenen Schutzmaßnahmen wird in Kategorien einge-
teilt.
Geräte-
Kategorie
1G
1D
Explosions-
fähige
Atmosphäre
Gas
Staub (Dust)
0
20
Sehr hohes Maß an
Sicherheit, selbst bei
selten auftretenden
Gerätestörungen durch
- zweite unabhängige
Schutzmaßnahme
- Sicherheit bei zwei
unabhängigen Fehlern.
Hohes Maß an
Sicherheit, selbst bei
häufigen
Gerätestörungen.
Einteilung der Zonen Einteilung der Betriebsmittel
BeispieleZone
Häufigkeit
u. Dauer des
Auftretens
Grad der
Schutzmaßnahme
Bereiche oberhalb
brennbarer Flüssig-
keiten (in einem
Tank) ohne ständige
Lüftungen.
Ständig oder
langzeitig oder
häufig.
3G
3D
Gas
Staub (Dust)
2
22
Normales Maß an
Sicherheit bei
Normalbetrieb.
Flansche, Dichtun-
gen oder sonstige
Verbindungen, bei
denen im Normal -
betrieb keine Frei-
setzung brennbarer
Stoffe zu erwarten
ist.
Im Normalbe-
trieb nicht oder
nur kurzfristig.
Entlastungsventil,
das im Normalbe-
trieb eine Freiset-
zung brennbarer
Stoffe ermöglicht.
Gelegentliches
Auftreten im
Normalbetrieb.
2G
2D
Gas
Staub (Dust)
1
21
Tabelle 1: Zoneneinteilung und Gerätekategorien