Operating instructions

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Explosionsschutz
Zoneneinteilung und Gerätekategorien
In den Zonen 0 und 1 dürfen nur elektrische Betriebsmittel
verwendet werden, für die eine Konformitätsbescheinigung
und Baumusterprüfbescheinigung vorliegt. Ferner muss der
Betrieb in Zone 0 ausdrücklich zugelassen sein.
In Zone 2 dürfen elektrische Betriebsmittel eingesetzt werden,
die den grundlegenden Sicherheitsanforderungen der Richt -
linie 94/9/EG entsprechen und für die eine Konformitätser -
klärung des Herstellers vorliegt. Selbstverständlich dürfen in
Zone 2 auch Betriebsmittel eingesetzt werden, die für die
Zone 0 und 1 zugelassen sind.
Informationen und Vorgaben für die Zoneneinteilung finden
sich in EN 60079-10.
5. Anforderungen an Ventilatoren bei Einsatz in
Ex-Bereichen gem. DIN EN 14986
a.) Allgemeine Anforderungen
Die mit dem Fördermedium in Kontakt kommenden
Bauteile müssen gegenüber diesem ausreichend korrosi-
onsbeständig sein. Die Ventilatoren müssen so konstruiert
sein, dass Zündgefahren wegen elektrostatischer Ent -
ladung nicht eintreten.
Wenn das Gehäuse nicht hinreichend dicht ist, ist aussen
und innen die gleiche Zone anzusetzen. Im übrigen sollten
die Bauteile für Rotor und Gehäuse aus flammenhemmen-
dem Material bestehen.
Der Abstand zwischen rotierenden Teilen und Gehäuse
muss mindestens 1% (bzw. 2 mm) des relevanten
Berührungsdurchmessers betragen und braucht nicht
größer als 20 mm zu sein. Der relevante
Berührungsdurchmesser ist der Durchmesser des rotie-
renden Teils an der Stelle, an der eine Berührung mit dem
Gehäuse zu erwarten ist. Weitere Anforderungen zur
Vermeidung von Zündquellen wie z.B. Materialpaarungen
von rotierenden und feststehenden Komponenten oder
das Schwingungsverhalten von Ventilatoren werden in der
Norm EN 14986 festgelegt.
b.) Vermeiden zündfähiger Reib- und Schlagfunken
Bedingt durch die Bauart der Ventilatoren können zünd -
fähige Reib- und Schlagfunken insbesondere dann auf -
treten, wenn sich im Störungsfall Rotor und feststehende
Bauteile kurzzeitig berühren oder gar schleifen. Bei kräf ti -
gem Anschleifen und daraus resultierender starker lokaler
Erwärmung der Bauteile lässt sich eine Entzündung nicht
vermeiden.
Durch konstruktive Maßnahmen wie
ausreichend feste Bauweise,
geeignete Auswahl der Materialpaarung bei den
möglichen Reibpartnern,
Einhalten eines ausreichenden Spaltes zwischen Lauf-
rad und Gehäuse sowie
die zuvor beschriebenen Maßnahmen zur Erzielung
einer ausreichenden Laufruhe und eines günstigen
Schwingungs verhaltens
kann eine Entzündung vermieden werden.
c.) Vermeiden unzulässiger Erwärmung
Die Entzündung der explosionsfähigen Atmosphäre ist
möglich, wenn die Temperatur des geförderten
Gasgemischs die Zündtemperatur übersteigt oder wenn
das
Gemisch mit Bauteilen in Berührung kommt, deren
Oberflächentemperatur über der Zündtemperatur liegt. Die
für den jeweiligen brennbaren Stoff charakteristische
Zündtemperatur wird nach DIN 51794 bestimmt oder
kann aus entsprechenden Nachschlagewerken (z.B. E.
Brandes/
W. Möller, PTB 2003: Sicherheitstechnische Kenngrößen)
entnommen werden.
Die maximale Temperatur auf der Druckseite des
Ventilators ergibt sich für den Auslegungspunkt aus der
An saug tempe ratur und der Temperaturerhöhung im
Ventilator durch Zustandsänderung der Atmosphäre infolge
Reibung, Drosselung und Kompression.
Diese maximale Temperatur darf 80% der Zünd -
temperatur der geförderten Atmos phäre nicht über-
schreiten.
Zone 0
Zone 1
~
5
m
~
5
m
2,
5
m
2,
5
m
1,5 m
Zonenein teilung am
Beispiel eines
Rührwerks nach
IEC/EN 60079-10
Zone 2
Zone 2
Zone 1
Z
one
Gas
0
Explosions-
f
ähige
Atmosphäre
Zündschutzarten
f
ür
Motoren
Normen
f
ür Auswahl
und Errichten
Zwei unabhängige
Z
ündschutzarten,
z.B. "e" und "d"
(Sonderausführung)
Normen
f
ür Konstruktion
und Prüfung
Allgemein
E
Ex e
EEx d
EN 60079-0
E
N 60079-7
EN 60079-1
EEx nA oder nach
60079-14
A
bschnitt 5.2.3
Staub (Dust) nicht zulässig
(
siehe Abschnitt
26.2 der Norm)
EN 61241-0
EEx tD
EEx tD
E
N 61241-0
EN 61241-1
E
N 61241-0
EN 61241-1
EN 60079-14
EN 61241-0
1
2
20
2
1
22
T
abelle 2: Normenauswahl, Genormte Zündschutzarten (siehe auch Tabelle 4) und deren
Z
uordnung zu den Zonen