Operating instructions

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Explosionsschutz
Explosionsgruppen und Temperaturklassen
d.) Vermeiden gefährlicher elektrostatischer Aufladung
Eine reine Gasströmung kann sich nicht elektrostatisch auf-
laden. Werden jedoch von der Gasströmung in nennens-
wertem Umfang Feststoffpartikel oder Flüssigkeitströpfchen
mitgeführt, ist eine gefährliche Aufladung nicht mehr aus-
zuschließen. Alle Bauteile des Ventilators müssen elektro-
statisch geerdet sein; Oberflächenwiderstandswerte sind
einzuhalten. Weitere Anforderungen sind der BGR 132
Vermeidung von Zündgefahren infolge elektrostatischer
Aufladungen“ sowie der DIN EN 13463-1 zu entnehmen.
6. Geräte- und Explosionsgruppen
Es wäre wirtschaftlich nicht vertretbar und auch nicht sinnvoll,
alle explosionsgeschützten elektrischen Betriebsmittel unab-
hängig von der jeweiligen Anwendung stets nach
Maximalanforderungen auszulegen.
Deshalb werden die Betriebsmittel – entsprechend der
Eigenschaften der explosionsfähigen Atmosphäre, für die sie
bestimmt sind – in Gruppen und Temperaturklassen eingeteilt.
Es werden zwei Gruppen von Betriebsmitteln unterschieden:
Gerätegruppe I:
Elektrische Betriebsmittel für Bergbau, Grubengas, brennbare
Stäube.
Gerätegruppe II:
Elektrische Betriebsmittel für alle übrigen explosionsfähigen
Atmosphären. Für elektrische Betriebsmittel der Gruppe II er-
folgt bei der Zündschutzart druckfeste Kapselung „d“ eine
weitere Unterteilung in Explosionsgruppen.
Zündgefahren, die unmittelbar vom Betriebsmittel Venti -
lator ausgehen, sind:
Heiße Oberflächen, z.B. infolge Festfressens eines Lagers
oder Laufrads.
Mechanisch erzeugte Reib-, Schleif- oder Schlagfunken,
z.B. infolge der Berührung des Laufrads mit feststehenden
Bauteilen.
Elektrostatische Aufladungen bei Verwendung nicht leit -
fähiger Bauteile, z.B. Entladungen von aufladbaren Kunst-
stoffoberflächen.
Weitere mögliche Zündquellen, die sich aus der besonderen
Betriebsweise des Ventilators ergeben (z.B. bei pneumatischer
rderung von Stäuben), sind im Einzelfall zu berücksichtigen.
Im Folgenden werden die Einsatzbedingungen für Ventilatoren
behandelt, die aus explosionsgefährdeten Bereichen der
Zonen 1, 2 fördern oder in diesen Bereichen aufgestellt wer-
den. Dabei gelten die Aussagen nur für atmosphärische
Bedingungen, d.h. Temperaturen von -20 °C bis 60 °C und
Drücke von 0,8 – 1,1 bar und max. 21% Volumenanteil an
Sauerstoff auf der Ansaugseite und in der Umgebung des
Ventilators.
Die Ventilatoren dürfen für Gase und Dämpfe nur unter
Bedingungen eingesetzt werden, die den Explosions-
gruppen II A und II B ggf. H
2
sowie den Temperaturklas-
sen T1 bis T4 nach DIN EN 60079-0 (2004) entsprechen.
Bestimmte, besonders zündwillige Gase und Dämpfe
wie Schwefelkohlenstoff und Acetylen sind daher ausge-
schlossen.
Explosions- Temperaturklasse Temperaturklasse Temperaturklasse Temperaturklasse
gruppe
T1 T2 T3 T4
I
Methan
I
I B
S
tadtgas Ethylen
II C
Wasserstoff Acetylen
II A Aceton
Ethan
Ethylacetat
A
mmoniak
B
enzol (rein)
Essigsäue Ethylalkohol Benzine Acetaldehyd
Kohlenoxyd
Methan
Methanol
Propan
T
oluol
7. Explosionsgruppen (Einteilung der Gase)
Die Gefährlichkeit der Gase nimmt von Explosionsgruppe II A
nach II C zu. Entsprechend steigen die Anforderungen an
elektrische Betriebsmittel für diese Explosionsgruppen.
Daher muss auf den elektrischen Betriebsmitteln angegeben
werden, für welche Explosionsgruppe sie ausgelegt sind.
Elektrische Betriebsmittel, die für II C zugelassen sind, dürfen
auch für alle anderen Explosionsgruppen verwendet werden.
8. Temperaturklassen
Die Zündtemperatur eines brennbaren Gases oder einer
brennbaren Flüssigkeit ist die niedrigste Temperatur einer er-
hitzten Oberfläche, bei der die Entzündung des Gas/Luft-
bzw. Dampf/Luft-Gemischs eintritt. Sie wird in einer genau de-
finierten Versuchsanordnung ermittelt (DIN 51794) und
stellt den untersten Temperaturwert dar, bei dem eine heiße
Oberfläche die entsprechende explosionsfähige Atmosphäre
zünden kann. Die Zündtemperatur ermöglicht es, brennbare
Gase und Dämpfe nach ihrer Entzündbarkeit in
Temperaturklassen einzuteilen. Die maximale
Oberflächentemperatur
eines elektrischen Betriebsmittels muss unter 80% der
Zündtemperatur des Gas/Luft- bzw. Dampf/Luft-Gemischs lie-
gen, in dem es eingesetzt wird.
Betriebsmittel, die einer höheren Temperaturklasse entspre-
chen (z.B. T5) sind selbstverständlich auch für Anwendungen
zulässig, bei denen eine niedrigere Temperaturklasse gefordert
ist (z.B. T2 oder T3).
9. Zündschutzarten
In Bereichen, in denen man trotz primärer Explosionsschutz-
maßnahmen mit dem Auftreten gefährlicher explosionsfähiger
Atmosphäre rechnen muss, dürfen nur explosionsgeschützte
Betriebsmittel verwendet werden.
Elektrische explosionsgeschützte Betriebsmittel können nach
den Baubestimmungen der Normenreihe EN 60079-0 (2004)ff
(DIN VDE 0170/0171 Teil 1 – ff) in verschiedenen Zündschutz-
arten ausgeführt werden. Welche Zündschutzarten der Her-
steller bei einem Gerät anwendet, hängt im wesentlichen von
der Art und Funktion des Gerätes ab.
Tabelle 3: Beispiele zur Einordnung von Gasen/Dämpfen in Explosionsgruppen u. Temperaturklassen