Operation Manual

caractéristiques techniques ................................ (page courante)
caravanage ......................................................... (page courante)
charges remorquables ........................................ (page courante)
masses ............................................................... (page courante)
charge admise sur le toit .................................... (page courante)
transport d’objets
sur le toit ....................................................... (page courante)
6.5
DEU_UD27384_1
Masses (en kg) (X81 - J81 - Renault)DEU_NU_1009-2_X81_Renault_6
Masses
Charge remorquable
GEWICHTE (in kg)
Die angegebenen Gewichte betreffen ein Basismodell ohne Optionen: Sie können je nach Austattung Ihres Fahrzeugs Schwankungen
unterliegen. Wenden Sie sich an Ihre Vertragswerkstatt.
Zulässiges Gesamtgewicht (MMAC)
Zulässiges Gesamt-Zuggewicht (MTR)
Gewichte sind dem Fabrikschild zu entnehmen
(siehe Kapitel 6, „Typenschild“)
Anhängelast, gebremst* wird berechnet: MTR - MMAC
Anhängelast, ungebremst* 750
Zulässige Stützlast* 80
Zulässige Dachlast mit Dachträgersystem 80 kg (inklusive Trägerelement)
* Anhängelasten (Wohnwagen, Bootsanhänger usw.)
Das Ziehen ist untersagt, wenn die Berechnung MTR - MMAC null ergibt oder wenn das auf dem Typenschild angegebene MTR gleich null ist
(oder nicht angegeben ist).
Beim Anhängerbetrieb sind die gesetzlichen Vorschriften der einzelnen Länder zu beachten, insbesondere die Straßenverkehrsordnung.
Wenden Sie sich zwecks Montage einer Anhängerzugvorrichtung an Ihren Markenhändler.
Beim Anhängerbetrieb darf das zulässige Gesamt-Zuggewicht (Fahrzeug + Anhänger) keinesfalls überschritten werden. Zulässig ist
jedoch:
eine Überschreitung der MMTA hinten von höchstens 15 %,
eine Überschreitung des MMAC um höchstens 10 % oder 100 kg (je nachdem, welche Grenze zuerst erreicht ist).
In beiden Fällen darf im Anhängerbetrieb eine Geschwindigkeit von 100 km/h nicht überschritten werden, und der Reifendruck muss um 0,2 bar
(3 psi) erhöht werden.
An Steigungen und Gefällen verringert sich die Motorleistung mit der Höhe und das Fahrverhalten ändert sich. Es empfiehlt sich daher, die
Anhängelast bei 1 000 m um 10 % zu verringern und je weitere 1 000 m zusätzliche Höhe ebenfalls um 10 %.
Lastverlagerung (außer Modell Société)
Gemäß den gesetzlichen Vorschriften des jeweiligen Landes, wenn das zulässige Gesamtgewicht des Fahrzeugs nicht erreicht wird, ist es mög-
lich, bis zu 500 kg auf die gebremste Anhängelast zu übertragen, und zwar im Rahmen des zulässigen Gesamt-Zuggewichts des Fahrzeugs.