Safety data sheet

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Sicherheitsdatenblatt
gemäß 1907/2006/EG, Artikel 31
Druckdatum: 13.03.2014 überarbeitet am: 13.03.2014Version: 16
Handelsname:REVELL-EMAIL-COLOR glänzend deckend
Nr. 04; 07; 12; 30; 31; 34; 50; 51; 52; 54; 61; 62; 80;
(Fortsetzung von Seite 9)
38.0.2
·
Zusätzliche toxikologische Hinweise:
·
Allgemeine Bemerkungen:
Enthält Kobaltcarboxylat,Methylethylketoxim. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
*
12Umweltbezogene Angaben
·
Toxizität
·
Aquatische Toxizität:
64742-82-1Kohlenwasserstoffe, C8-C12, n-Alkane, iso-Alkane, cyclische Verbindungen,
Aromaten (2-25%)*
LC/EC/IC50giftig: >1-
10 mg/l (algae)
giftig: >1-
10 mg/l (Fisch)
giftig: >1-
10 mg/l (microorganisms (Mikroorganismus))
giftig: >1-
10 mg/l (invertebrates (Wirbellose))
96-29-7Methylethylketoxim
LC50/72h 83 mg/l (algae)
·
Persistenz und Abbaubarkeit
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
·
Verhalten in Umweltkompartimenten:
·
Bioakkumulationspotenzial
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
·
Mobilität im Boden
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
·
Ökotoxische Wirkungen:
·
Bemerkung:
Schädlich für Fische
·
Sonstige Hinweise:
Es sind keine Angaben über die Zubereitung selbst vorhanden.
Die Zubereitung ist als umweltgefährlich eingestuft.
·
Weitere ökologische Hinweise:
·
Allgemeine Hinweise:
Wassergefährdungsklasse 1 (Selbsteinstufung): schwach wassergefährdend
(gemäß Anhang 4 VwVwS)
Nicht unverdünnt bzw. in größeren Mengen in das Grundwasser, in Gewässer oder in die
Kanalisation gelangen lassen.
Schädlich für Wasserorganismen
·
Andere schädliche Wirkungen
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
*
13Hinweise zur Entsorgung
·
Verfahren der Abfallbehandlung
·
Empfehlung:
Die einschlägigen EU-Richtlinien sowie lokale, regionale und nationale Vorschriften sind zu
beachten.
Darf nicht zusammen mit Hausmüll entsorgt werden. Nicht in die Kanalisation gelangen lassen.
Sonderabfallsammler übergeben oder zu Problemstoffsammelstelle bringen.
·
Europäischer Abfallkatalog
Die Abfallschlüsselnummern sind nicht nur Produkt- sondern im wesentlichen Anwendungsbezogen.
Die für die Anwendung gültige Abfallschlüsselnummer kann dem Europäischen Abfallkatalog
entnommen werden oder in Absprache mit dem regionalen Entsorger festgelegt werden.
·
Ungereinigte Verpackungen:
·
Empfehlung:
Auf vollständige Entleerung der Gebinde achten.
(Fortsetzung auf Seite 11)
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