Safety data sheet

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Sicherheitsdatenblatt
gemäß 1907/2006/EG, Artikel 31
Druckdatum: 13.03.2014 überarbeitet am: 13.03.2014Version: 16
Handelsname:REVELL-EMAIL-COLOR glänzend deckend
Nr. 04; 07; 12; 30; 31; 34; 50; 51; 52; 54; 61; 62; 80;
(Fortsetzung von Seite 3)
38.0.2
·
zusätzl. Hinweise:
*) Der Benzol-Gehalt des Produkts ist kleiner als 0,1 % (EINECS-Nr. 200-753-7). Es gilt Anmerkung
P.
Enthält keine weiteren Inhaltsstoffe, die nach dem aktuellen Kenntnisstand des Lieferanten als
gesundheits- oder umweltschädlich eingestuft sind und in diesem Abschnitt genannt werden
müssten.
Der Wortlaut der angeführten Gefahrenhinweise ist dem Abschnitt 16 zu entnehmen.
*
4
Erste-Hilfe-Maßnahmen
·
Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen
·
Allgemeine Hinweise:
Mit Produkt verunreinigte Kleidungsstücke unverzüglich entfernen.
In Zweifelsfällen oder bei Auftreten von Symptomen ärztlichen Rat einholen. Bei Bewußtlosigkeit
nichts durch den Mund einflößen. Bei Bewußtlosigkeit und vorhandener Atmung in stabile Seitenlage
bringen und ärztlichen Rat einholen.
·
nach Einatmen:
Frischluftzufuhr, gegebenenfalls Atemspende, Wärme. Bei anhaltenden Beschwerden Arzt
konsultieren.
Bei Bewußtlosigkeit Lagerung und Transport in stabiler Seitenlage.
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nach Hautkontakt:
Sofort mit Wasser und Seife abwaschen und gut nachspülen.
Anschließend mit Hautschutzmittel eincremen.
Bei andauernder Hautreizung Arzt aufsuchen.
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nach Augenkontakt:
Augen mehrere Minuten bei geöffnetem Lidspalt unter fließendem Wasser spülen. Bei anhaltenden
Beschwerden Arzt konsultieren.
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nach Verschlucken:
Kein Erbrechen herbeiführen, sofort Arzthilfe zuziehen.
*
5
Maßnahmen zur Brandbekämpfung
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Löschmittel
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Geeignete Löschmittel:
empfohlen: Schaum (ggf. alkoholbeständig), Kohlendioxid, Löschpulver
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Aus Sicherheitsgründen ungeeignete Löschmittel:
Wasser
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Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren
Bei Brand entsteht dichter, schwarzer Rauch. Eine Exposition mit Zersetzungsprodukten kann
Gesundheitsschäden verursachen.
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Hinweise für die Brandbekämpfung
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Besondere Schutzausrüstung bei der Brandbekämpfung:
Umgebungsluftunabhängiges Atemschutzgerät tragen.
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Zusätzliche Hinweise:
Geschlossene Behälter in Nähe des Brandherdes mit Wasser kühlen.
Löschwasser nicht in die Kanalisation oder Wasserläufe gelangen lassen.
Hilfestellung bei TUIS - Transportunfall-Informations- und Hilfeleistungssystem des VCI
(www.chemische-industrie.de/tuis)
Brandklasse: B Brände von flüssigen oder flüssig werdenden Stoffen
DE
(Fortsetzung auf Seite 5)