Security Datasheet

EU-Sicherheitsdatenblatt
Handelsname: TOPGAS 220, TOPGAS 450
Produkt-Nr.: 35201_1500003478
Aktuelle Version: 4.0.0, erstellt am: 21.09.2023
Ersetzte Version: 3.1.0, erstellt am: 26.08.2022
Region: CH
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Endokrinschädliche Eigenschaften
Das Produkt enthält keine Bestandteile, die gemäß REACH Artikel 57(f) oder der delegierten Verordnung (EU)
2017/2100 der Kommission oder der delegierten Verordnung (EU) 2018/605 der Kommission in Mengen von 0,1 %
oder mehr endokrinschädliche Eigenschaften aufweisen.
Sonstige Angaben
Keine Angaben verfügbar.
ABSCHNITT 12: Umweltbezogene Angaben
12.1
Toxizität
Fischtoxizität (akut)
Keine Daten vorhanden
Fischtoxizität (chronisch)
Keine Daten vorhanden
Daphnientoxizität (akut)
Keine Daten vorhanden
Daphnientoxizität (chronisch)
Keine Daten vorhanden
Algentoxizität (akut)
Keine Daten vorhanden
Algentoxizität (chronisch)
Keine Daten vorhanden
Bakterientoxizität
Keine Daten vorhanden
12.2
Persistenz und Abbaubarkeit
Keine Angaben verfügbar.
12.3
Bioakkumulationspotenzial
Keine Angaben verfügbar.
12.4
Mobilität im Boden
Keine Angaben verfügbar.
12.5
Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
PBT-Beurteilung
Das Produkt gilt nicht als PBT.
vPvB-Beurteilung
Das Produkt gilt nicht als vPvB.
Lk.1610
Lk.1611
12.6
Endokrinschädliche Eigenschaften
Endokrinschädliche Eigenschaften
Das Produkt enthält keine Bestandteile, die gemäß REACH Artikel 57(f) oder der delegierten Verordnung (EU)
2017/2100 der Kommission oder der delegierten Verordnung (EU) 2018/605 der Kommission in Mengen von 0,1 %
oder mehr endokrinschädliche Eigenschaften aufweisen.
Das Produkt
enthält keine
Bestandteile,
die gemäß
REACHArtikel
57(f) oder der
delegierten
Verordnung
(EU) 2017/2100
der Kommission
oder der
delegierten
Verordnung
(EU) 2018/605
der Kommission
in Mengen von
0,1 % oder
mehr
endokrinschädli
che
Eigenschaften
aufweisen.
12.7
Andere schädliche Wirkungen
Keine Angaben verfügbar.
ABSCHNITT 13: Hinweise zur Entsorgung
13.1
Verfahren der Abfallbehandlung
Produkt
Entsorgung gemäß den behördlichen Vorschriften.
Die Zuordnung einer Abfallschlüsselnummer gemäß europäischem Abfallkatalog (AVV) ist in Absprache mit dem
regionalen Entsorger vorzunehmen.