Security Datasheet

EU-Sicherheitsdatenblatt
Handelsname: TOPGAS 220, TOPGAS 450
Produkt-Nr.: 35201_1500003478
Aktuelle Version: 4.0.0, erstellt am: 21.09.2023
Ersetzte Version: 3.1.0, erstellt am: 26.08.2022
Region: CH
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.
Das Produkt enthält folgende(n) Stoff(e), der/die REACH Verordnung (EG) 1907/2006 Anhang XVII
unterliegt/unterliegen.
Nr.
Name des Stoffs
CAS-Nr.
EG-Nr.
Nr.
1
Erdölgase, flüssig, gesüßt
68476-86-8
270-705-8
75
Richtlinie 2012/18/EU zur Beherrschung der Gefahren schwerer Unfälle mit gefährlichen Stoffen
Das Produkt unterliegt Anhang I, Teil 1, Gefahrenkategorie:
P2
Sonstige Vorschriften
Die nationalen Gesundheits- und Arbeitssicherheitsvorschriften sind bei der Verwendung dieses Produktes
anzuwenden.
15.2
Stoffsicherheitsbeurteilung
Eine Stoffsicherheitsbeurteilung wurde für das vorliegende Gemisch nicht durchgeführt.
ABSCHNITT 16: Sonstige Angaben
Weitere Informationen
Änderungen / Textergänzungen:
Änderungen im Text sind am Seitenrand gekennzeichnet.
Datenquellen, die zur Erstellung des Datenblattes verwendet wurden:
Transportvorschriften gemäß ADR, RID, IMDG, IATA in der jeweils gültigen Fassung.
Nationale Arbeitsplatzgrenzwertlisten der jeweiligen Länder in der jeweils gültigen Fassung.
Richtlinien 2000/39/EG, 2006/15/EG, 2009/161/EU, (EU) 2017/164.
Datenquellen, die zur Ermittlung von physikalischen, toxikologischen und ökotoxikologischen Daten benutzt wurden,
sind direkt in den jeweiligen Abschnitten angegeben.
Anmerkungen zur Identifizierung, Einstufung und Kennzeichnung von Stoffen und Gemischen ((EG) Nr.
1272/2008, Anhang VI)
K
Die Einstufung als karzinogen oder keimzellmutagen ist nicht zwingend, wenn
nachgewiesen werden kann, dass der Stoff weniger als 0,1 Gewichtsprozent 1,3-Butadien
(EINECS-Nr. 203-450-8) enthält. Wird der Stoff nicht als karzinogen oder keimzellmutagen
eingestuft, so sind zumindest die Sicherheitshinweise (102)210-403 (Tabelle 3.1) oder die
S-Sätze (2-)9-16 (Tabelle 3.2) anzuwenden. Diese Anmerkung gilt nur für bestimmte
komplexe Ölderivate in Teil 3.
S
Für diesen Stoff ist gegebenenfalls kein Kennzeichnungsetikett gemäß Artikel 17
erforderlich (siehe Anhang I Kapitel 1.3) (Tabelle 3.1). Für diesen Stoff ist u. U. kein
Kennzeichnungsetikett gemäß Artikel 23 der Richtlinie 67/548/EWG erforderlich (siehe Teil
8 des Anhangs VI jener Richtlinie) (Tabelle3.2).
U
Beim Inverkehrbringen müssen die Gase als „Gase unter Druck“ in die Gruppe der
verdichteten Gase, der verflüssigten Gase, der tiefgekühlten Gase oder der gelösten Gase
eingestuft werden. Die Zuordnung zu einer Gruppe hängt vom Aggregatzustand ab, in
dem das Gas verpackt wird, und muss deshalb von Fall zu Fall entschieden werden.
Datenblatt ausstellender Bereich
UMCO GmbH - D-21107 Hamburg, Georg-Wilhelm-Strasse 187, Tel.: +49(40)555 546 300, Fax: +49(40)555 546 357,
e-mail: umco@umco.de
Die Angaben stützen sich auf den heutigen Stand unserer Kenntnisse und Erfahrungen.
Das Sicherheitsdatenblatt beschreibt Produkte im Hinblick auf Sicherheitserfordernisse.
Die Angaben haben nicht die Bedeutung von Eigenschaftszusicherungen und begründen kein vertragliches
Rechtsverhältnis.
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Genehmigung der UMCO GmbH.
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