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Einführung Sicherungen
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Die Kernspezifikation einer Sicherung beinhaltet somit:
- Strom-Zeit-Kennlinie,
- Angabe(n) zum Schaltvermögen und damit auch die Bemessungsspannung,
- Spannungsfall,
- Verlustleistung,
- Schmelzintegral und sofern vorhanden
- Approbationen.
Ergänzend noch die Stempelung auf den Sicherungen (Kappen oder Gehäuse):
Neben der Bemessungsspannung (z.B. 250) und dem Nennstrom in A oder mA findet man
Zeichen für die Charakteristik (T, M, F etc.) der Schaltvermögenklasse (L, E, H) und den
wesentlichsten Approbationen. Somit ist eine Sicherungstype eindeutig beschrieben und kann
durch eine baugleiche mit gleichwertiger Spezifikation ersetzt werden, sofern es sich um
einen austauschbaren Typ handelt.
Konstruktionsmerkmale, Sicherungscharakteristik
Die Sicherungscharakterisitk ist im Abschnitt ‚Eigenschaften‘ schon angeklungen: gemessen
und qualitativ zugeordnet wird sie über das Schmelzintegral. Die IEC-Norm stellt hierzu
genau spezifizierte Klassen bereit, denen die Schaltzeiten bei 10 x I
N
zugeordnet werden. Bei
UL-Typen liegt es im Ermessenspielraum des Herstellers eine Type als flink oder träge zu
klassifizieren, jedoch unterscheiden sich die Schmelzintegrale der unterschiedlichen
Charakteristika deutlich. Physikalisch bedingt ändert sich aber auch der Kennlinienverlauf im
Überstrombereich, d.h. eine flinke Sicherung besitzt hier eine wesentlich größere ‚Steilheit‘
als eine träge Type.
Prioritär wird die Sicherungscharakterisitik innerhalb einer Bauform durch den Schmelzleiter
bestimmt, d.h. durch das Kerndrahtmaterial, evtl. darauf aufgebrachte galvanische Schichten
und die Art und Weise, wie der Schmelzleiter im Sicherungsgehäuse angebracht wird:
entweder als glatt gezogener Draht, gewickelt auf einem Trägermaterial oder profiliert mit
einer Wellenform. Der Nennstrom wird maßgeblich durch den Durchmesser des
Schmelzleiters bestimmt.